An tu. II. Cap. 2.
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Menschen, die von Gnadengehalten lehen, schadendem Absätze.
Herr M a 11 h u s glaubt, mit fielen anderen Publi*eisten, an die Nützlichkeit einer Klasse von Menschen, de-ren einziges Geschäft der süsse Beruf ist, gemüthlich einenTheil Dessen zu consumiren, was die Anderen mühsamproduciren*). Wenn aber das Geld der Staatsgesellschaftes ist, womit sie die Producte der Staatsgesellschaft ein-kaufen : kömmt es dann nicht ganz auf das Nämliche her-aus, als ob die Gesellschaft ihnen ein reines Geschenkmit denen Producten machte, welche sie ( selber mit Opfernhatte erzielen müssen? Ich rechne zu dieser Classe keines-wegs die Capitalisten und die Gutsbesitzer, welche nim-mermehr von fremdem Einkommen leben, sondern vomErzeugnisse productiver Werkzeuge, die, weit entfernt,den arbeitsamen Menschen zu schaden, denselben, im Ge-gentheile, sehr erspriesslich sind. Ich zähle dazu nichteinmal die Rentengläubiger des Staates: denn wenn dasEinkommen von diesen aus dem Einkommen der Steuer-pflichtigen geschöpft wird, so haben sie denselben ja, zuBezahlung dieser Rente, ein Capital geschossen, wel-ches entweder wirklich oder wenigstens angeblich, zu de-ren Wohlfarth gedient hat. Dagegen rechne ich dazu die-jenigen Leute, wie achtbar sie auch von Person seynmögen, welche für nutzlose Aemter besoldet sind; jenegeistlichen Pfründner; jene von der Hofgunst gemästetenPensionäre; und überhaupt alle diejenigen, die blos voneiner fehlerhaften Staats - Einrichtung leben. Nun ist esaber handgreiilich, dass diese Consumenten- Klassen dieSumme der Consumtionen keineswegs verstärken, und kei-nen neuen Absatz gewähren: denn wenn man den Steuer-pflichtigen denjenigen Bruchtheil ihrer Abgaben Hesse,welcher zum Unterhalte dieser Klassen, — welche ich alsmüssig annehme, um sie nicht als verderblich zu unter-
*) Siehe dessen Principles: Cap. VII, Abschnitt 9.
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