2ä6 Gl.GKNSTAAlt STEUERBARER. Gki.D.
deren Produc.ten, aus der einen oder anderen dieserzweierlei Benutzungsweisen; und dieser Werth stelltsich nach den nämlichen Gesetzen, wie alle anderenWerthe, fest: nämlich im geraden Verhältnisse mit dem,nach den Diensten herrschenden, Bedürfnisse, und imumgekehrten Verhältnisse mit dem ausgebotenenQuant um, von Diensten.
Das Vermögen eines jeden Menschen besteht aus demWerthe der von ihm besessenen Fonds. Ist dieserWerth kein vertauschbarer, so lässt er sich doch wenig-stens mittelst des Einkommens abschätzen, welches erab wirft *).
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Gegekstaiw» steuerbares. Dies ist der Werth der Pro-duc te, von welchen der Betrag der Steuer erhobenwird. Mithin ist er weder das Geld, welches zur Ent-richtung der Steuer dient, noch auch nur die Sache, aufwelcher die Steuer liegt. Diese Sache gibt blos eine Ge-legenheit, eine Basis, zur Bestimmung des Betrages derSteuer, welche die Staatsgewalt dem Steuerpflichtigen,dessen Einkommen allein der eigentliche steuerbareGegenstand ist, abfordert.
Gei.o (oder Um 1 au fs we rk ze u g). Wa a r e, die als Werk-zeug bei den Umsätzen dient. Zuvörderst tauscht mandas Product, welches man erschaffen hat, gegen Geldum; und sodann das Geld gegen dasjenige Product,welches man consumiren will.
Das Geld ist eine beständig im Umlaufe begriffeneWaare: denn Niemand schallt es zum Beliufc des Con-sumirens an, sondern zum Wiedervertauscben. DerGrund seines Werth es liegt, wie bei jeder sonstigenWaare, in seiner Brauchbarkeit, und sinkt umso tie-fer, je gi’össer seine Quantität, in Vergleichung mit dem
*) Das Talent eines Schauspielers, eines Malers, eines Advoca-ten, bildet einen Theil von deren Vermögen; ist aber, weil cs nichtvertauscht werden kann, nur nach dem leibzinsartigen Einkom-men taxirbar, welches sie davon liehen.