s3<> Grosshäivdj.er. — Handarbeiter.
von Hände! in Bausch und Bogen ab, worin er einemUnternehmer den Gewinnst überlässt, welcher aus derzu producirenden Sache entstehen kann: und zwar gegeneinen Lohn oder Sold: wenn sein Fonds eineIndustriefähigkeit ist;gegen Zinsen: wenn sein Fonds ein Capital ist.gogen einen Pacht: wenn sein Fonds eine Lan-de r e i ist.
Die Gesammtheit dieser Gewinnste in Bausch und Bo-gen heisst gleichfalls Einkommen.
Grossuändi.er : dies ist derjenige Kaufmann, welcherWaarenin grossen Portionen einkauft, uin sie an denI) e t a il 1 i s t e n wieder zu verkaufen.
Kauft er unmittelbar beim Producenten ein, soheisst er vorzugsweise Grosshändler; kauft er abernur bei einem solchen Haupt-Gross-Händler ein, so heisster Halb-Grosshündler.
GninsnEiGF.jvTiiibiEn oder Landf.tif.itif,sitzer. So heisst der• Eigenthümer einer productiv benutzten Länderei: ober solche nun selber bewirthschafte (in welchem Falleer zugleich Bauer ist); oder ob er sie an einen Pach-ter vermiethe, welcher dadurch das Recht erwirbt, dieGewinnste davon zu beziehen,
Grundrente. Siehe Landrente.
Grundstücke oder Erdboden. Eines der Naturwerkzeugeder Production. Der Dienst der Grundstücke beimGeschäfte der Production ist einer von den Produc-tivdiensten, denen wir die Producte verdanken. (SieheLändereien.)
II.
Handarbeiter*). So heisst Der, welcher seine Industrie-fahigheit an einem Industrie-Unternehmer ver-
*) Allerdings ist dieses Wort, womit ich SajVs AusdruckO u v r i cr übersetze, oft «ehr un eigen tlieh zu verstehen : indem es z. B.ebensogut den ersten Factor einer Grosshandlung, wie deren unter-sten Sarkträger, und nicht minder den genialstt»n Schauspieler eines,vom Hole unternommenen, Theaters, wie dessen gemeinsten