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Steuer. Die Steuer ist ein, von den Untertanen , an dieRegierung ausgelieferter AYerth, zur Bestreitung desStaatsaufvvandes. Sie wird angeschlage» je nach demOpfer, welchen sie dem Steuerpflichtigen kostet;und nicht je nach der Summe, welche der Regierung zu-fliesst: dergestalt dass die Erhebungskosten, der Zeitver-lust für den Steuerpilichtigen, und die Personaldienste,welche von Letzterem gefordert werden, einen Bestand-teil der Steuern ausmachen.
Der vom Steuerpilichtigen, zum Zwecke der Steuer-Entrichtung, unter welcher Gestalt es auch seyn möge,aufgeopferte Werth kehrt nicht wieder in die Gesell-schaft zurück. Er wird, zum Rehufe der Befriedigungder Gesellschafts-Bedürfnisse, consumirt, und folglichverstört. (Siehe das Wort Consumtion). — Der An-kauf von Proviantwaaren oder von Diensten,welche die Regierung zu consumiren für gut findet, istnicht ein Werth - Rückersatz , sondert» ein Umtausch,wobei die Verkäufer, in Producten, einen ebensogrossen Werth hingeben als man ihnen, inGelde, be-zahlt.
Es wird folglich die Gesellschaft für das Opfer, wel-ches die Steuer ihr kostet, blos allein durch die Sicher-heit, oder den sonstigen Genuss irgend einer Art, ent-schädigt, so die Steuer ihr verschafft. Sind dergleichenGenüsse wohlfeiler erlangbar, so macht sie einen schlech-ten Handel*).
Das aus der Steuer entspringende Opfer bleibt nichtimmer, und nicht vollständig, auf der Schulter Desjeni-gen liegen, welcher die Abgabe bezahlt. Ist er Produ-cent, und kann er, kraft‘der Steuer, den Preis seinefProducte steigern, so ist diese Preissteigerung einSteuerbruchtheil, welcher dem Consumenten, der ver-teuerten Producte zur Last fällt.
Der Werth, um welchen die Steuer ein Productsteigert, verstärkt Niemands Einkommen. Sie steigert
*) Ein Volk, dessen Vertreter sieh nicht mit Wirksamkeiteiner -solchen Beschädigung widei'sctzen, ist schlecht repräsentirt.