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Anhang.
TJeber die nichtbewilligten Aufgaben.
Ausser denen im Budget auftretenden Ausgabenhaben die Völker noch viele andere, dort nicht aufgeführtc-Dahin gehören die L o ca I-Ausgaben der Provinzen —Distrikte — Gemeinden. In gut verwalteten Län*dern werden die örtlichen Bedürfnisse den betreffendenEinwohnern, oder den Abgeordneten derselben, zur Ge-nehmigung vorgelegt; in Frankreich aber werden, seitNapoleons Herrschaft, die Departementalräthe, welche überdie Local-Ausgaben zu berathen haben, vom Hegenten,oder von dessen Beamten, ernannt, und da dies auch mitden Local-Ver wa 1 tungs-Beamten, (nämlich den Pr äfec-ten und Unterpräfecten) der Fall ist, so geht daraus hervor,dass die Provinzen und die Gemeinden einer gewissen,dem Geiste der Staatsverfassung widerstreitenden, Aristo-kratie unterworfen stehen. Um das Maass des Unfuge®voll zu machen, werden die Budgets der Localitntenselten gedruckt; und entgehen somit meistens der Prüfungdes Publikums.
Steuern von England, die nicht im Budget auftreteo«
In England hat sich die Episkopal - Klerisei nicht ni rder liegenden Güter bemächtigt, welche ihrem Vorfahrer— dem katholischen Klerus — gehört hatten, sondernauch der Zehnten, oder derjenigen Abgaben, welche dies ß
Wach v. Male hu s kommen auf den Kopf, an Stenerheitr.-ig '■
Guld. Ur-in Oesterreich , , . , .. 3 53
in Preussen.. 6 h
im Königreiche der Niederlande ........ ii SO
Auch bei den kleineren und kleinsten Monarchien des deutsch® 0Bundes trifft obige Regel ziemlich zu : denn in folgenden drei, bis-her autokrntisch regiert gewesenen, Bundesstaaten: Guld. Kr.
l „ i u i- I nt die Steuer- ~
s) UubenzoJIern Hechingen; 3
3) — Sigmaring.i T 10te P« r Ko l ,f a
Kurhessen aber freilich liefert eine Anomalie: denn dieseDurchschnittsquote betragt daselbst * ♦ ♦ 4 . * * . . . 6
wahrend sie irt Baden ist ..5
in Rairrn blos 4
und in Hannover gar nur*. ..... 4
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