Band 
Dritter Band.
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A BTH. III. C At*. I.

Nationalökonomie geschrieben, die Behauptung aufstelleukönnen, die Regierungen geben jfene Fonds, diesie durch die Anleihedem Umlauf entziehen,demselben immer wieder zurück, weil sie nurdesshalb aufborgen, um zu bezahlen?*!) Es istdies der nämliche Irrthum, wie die Behauptung, die Re-gierung erstatte, durch ihre Ausgaben; die durch dieSteuert} erhobenen Fonds zurück. Der Irrlhum ent-springt aus dem Worte F’onds, welches man dem Aus-druck Münze oder Geld unterschiebt.. Die Regierunggibt das von ihr erhobene Geld dem Umlauf zurück: keinZweifel! Versteht man aber unter dem Worte Fondseinen W erth: ein bewegliches, der Regierung ausge-liefertes, Eigenthum:—so gibt sie dieses nicht zurück,denn die Raufe, welche sie schliesst, sind keine Wieder-erstattung. Eine so einfache Wahrheit darf fortan nichtmehr verkannt, und kein Beweis auf ein Wortmissver-ständniss gebaut, werden.

Mit den Anleihen und den Steuern hat es gleicheBewandtnis s.

Durch eine Anleihe consumirt der Staat das Einkom-men des Steuerpflichtigen zum Voraus; er gibt eigentlichdem Darleihe», welcher diese Anticipation möglich macht,eine Anweisung aüf den Steuerpflichtigen, der sich dadurchgenöthigt sieht; demselben einen Theil seines Einkommenszu überlassen **). ln Ansehung des Nachtheils für denSteuerpflichtigen besteht also Zwischen Anleihe undSteuer kein Unterschied, ausser etwa, dass die Anleihe in-sofern noch etwa drückender ist, als sie, ausser der vonder Regierung consumirtcn und für den Steüerpilichtigenverlorenen Stimme, diesem Letzteren noch die nöthigenKosten aufbürdet, welche die Discontirung von desseneigener Steuer : — das Befähigen der Regierung zum Vor-ausverzehren einer künftigen Steuer — verursacht.

'•) ü ufresne Sa inl- L c o n: E tude» du c redi t p u bl i c:8. 91.

**) S. oben die Tabelle »u S. 196. M.