An tu. III. Cap i. 4'|5
dufch Lotteriegewinn-Zahlungen, das ihr geliehene Geldlactisch als eine Schuldsumme anzuerkennen.
Ursprung der ö ffe n tli c hc n A n 1 ehen.
Stewart*) ist im Irrthume, wenn er die ersten An-lehen der französischen Regierung nicht höher hinauf ver-legt als in die Zeit von Franz I. Man ersieht aus einerVerordnung, welche Sully Anno 1604 erliess, um Ord-nung in die Ausgaben zu bringen, dass man noch Rentenzu zahlen hatte, die schon Anno 1875 von Carl V. ver-schrieben waren. Franz I. schuf Renten, welche 8 '/„ Pro-cent Zinsen trugen, zur Führung des Kriegs in Italien, woer in Gefangenschaft gerieth. .Weitere Renten mussten ge-schaffen werden, um ihn aus dem Gefängnisse zu ziehen;er zwang daher seine Beamten, die Parlainentsräthe,.. ihmzur »Bestreitung der Staatsbedürfnisse« Geld zuleihen.
Käuflichkeit der Stellen.
Dies war der erste Ursprung der Käuflichkeit derAem-ter: eines der Krebsschäden dieses Königreiches, welcher vonCarl IX. bestätigt und sanctionirt ward**). Der Verkaufder höheren Militär-Grade, und der einträglichen Finanz-stellen unterlag noch wenigeren Schwierigkeiten. Die Zinsendieser Arten von Anlehen wurden unter dem Namen Emo-lumente (Besoldungen) bezahlt.
Sully machte keine Anlehen, sondern, im Gegentheil,Ersparnisse; aber gleich nach ihm verfiel die französi-sche Regierung, unter den Händen von Richelieu, wiedertn die frühere Verschwenderei, und ist, von Anlehen zuBankerotten, bis auf den heutigen Tag fortgeschritten.
Leib-Renten sind für den Aufborger drückend.
Die meisten Regierungen scheinen jene Anlehen, wobei^ as Capital verloren geht, nämlich die in Leibrenten-oder Tontinen -Form, aufgegehen zu haben. Sie sind
*) Band III, S. 3 77 .
**) He n a ul t: A br e ge clironologiquc de I’ Hi J toi rede France.