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eingegangenen Steuern, zu Bezahlung der am Ende des hal-ben Jahres Rilligen Benten, ganze 6 Monate lang zurück-behiilt, so gehen viele Zinsen verloren, und es tritt die Ge-fahr ein, dass das zii diesem Zwecke bestimmte Geld aufandere Art verwendet werde. Legt man aber dieses Geldnicht zurück, so muss man, um es sich zu verschaffen,Schatzkammer-Scheine verkaufen; und so kommen zu depZinsen einer consolidirten Schuld noch die einerschwebenden. Ueberdies ist es für die Rentenbesitzerbequemer, wenn sie ihre Rente auf 4, als wenn sie dieselbennur auf 2, Zieler erhalten* *).
Die schwebende Schuld.
Wenn der öffentliche Schatz, oder eine andere allge-meine Verwaltungs-Behörde, Verschreibungen auf einen ge-wissen Verfalltag (Staatsschatz- oder Marine-Schuldscheine)ausstellt, und sie an Darleiher verhandelt;, die den Betragder Zirvsen (den Disconto) vorabziehen, so heisst die Schuld *die schwebende Schuld**): ein dem englischen nach-gebildetcr Ausdruck. Die Scheine, welche man von denSteuer-Einnehmern, — auf Rechnung Dessen, was sie ein-zuziehen haben, — unterschreiben, lässt, sind von derselbenArt. Die dadurch entstehenden Schulden bilden einen Theilder consolidirten Schuld, wenn man, statt die verfal-lenen Scheine mittelst des Erlöses aus dem Verkaufe vonneuen Scheinen zu zahlen, sie mittelst des Verkaufesvon neuen I ns Cr ipt i on e n in dasHauptbuch bezahlt.
Offenbar würde der Staat, wenn er es sich zum Gesetzmachte, den Betrag der Steuer erst nach Eingang ders^l 3
*) Um wenigere Kenten - Besitzer auf einmal bedienen zumüssen, und die Kenten sofort hinter dem jeweiligen Eingänge;der Steuern zu bezahlen, könnte man die Rentner in 3 Serientlieilen, deren die eine im ersten, vierten, siebenten und zehentenMonate des Jahres bezahlt würde, die andere aber in dem fünf-ten, achten und eilften u. s. w. Dadurch würde das Geschält mehr
*crtheilt, und das nöthige Geld leichter znsammengebrarhl.
Vielleicht weil sie zwischen gewissen Grenzen schwellt,jenachdein die Minister mehr oder weniger von ihren Verfallschei-»cn verkaufen.