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Dritter Band.
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Abtii. IV. C a e. 3.

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grossen ergeben, die der Publicist, sobald er ihrer be-darf, in selbstbeliebiger Weise, selber zu Ausrechnungenbenutzen kann. Warum das Verhältniss der Geburten undder Ehen zu der Bevölkerung angeben, wenn die Zahlder Geburten, die der Ehen, und die Bevölkerung, selberangegeben sind? Mittelst dieser Grössen ist, sobaldich will, auch das genannte Verhältniss gegeben! DerJahresbericht des französischen Längen - Bureau’s:ein Werk, das doch in dem kleinsten Raume die meistenbestimmten Angaben enthält, würde noch gedrängter aus-f’allen, wenn es den politischen Arithmetikern die Aus-rechnung seiner sogenannten S ter b 1 ic h k ei ts- und Be-völkerungs-Gesetze, woraus das Verhältniss der Le-benden, von jederlei Alter, zu der Anzahl der jährlichGeborenen hervorgeht, überlassen wollte. Ein veränder-liches Verhältniss ist kein Gesetz ; es wechselt je nach derLebensweise der Völker; und man muss nothwendig, jenach Zeit und Ort, immer wieder neue Beobachtungenund neue Berechnungen anstellen. Solche Tabellen gebenüberdies, weil sie verschiedene Lebensweisen zusammen-werfen, Resultate, welche bei fast keiner einzigen Volks-klasse zutreffen. Wenn man die Lebensdauer derwohlhabenden Klassen mit der von den armen,und diese hinwiederum mit jener, ausgleicht, so erhältman weder für die eine, noch für die andere, die wahreLebensdauer.

Es gibt in Bezug auf die Lebensdauer kein allge-mein es Gesetz.

Es besteht in Rezug auf die Lebensdauer eigentlich garkein Generalgesetz. Wenn, in dem Jahresbericht des Län-gen-Rureau’s, die bevorstehende Lebensdauer eines 40 jähri-gen Menschen auch noch so scharf zu 23 Jahren angegebenist, so lässt sich doch für Niemanden ein bestimmter Schlussdaraus ziehen. Wer eine gute Körperbeschaflenheit hatund ein-regelmässiges Leben führt: wird länger als 23 Jahreleben; und ein Anderer, welcher sich im umgekehrten Fallebefindet, wird dieses Ziel bei Weitem nicht erreichen. Jena

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