standes der Untersuchung keinen Anspruch machen,sondern nur als gelegentliche Bemerkungen aus ver-wandter Lectüre zu betrachten sind, indem eine kri-tische Betrachtung des vorliegenden Werkes größererMuse und Vorbereitung bedarf, als demselbenwährend dieser Bearbeitung zu Gebote gestanden.
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