wohl bekannten Titeln: Zölle und Accise begreifen; wovondie erstem von 10 bis 12z Procenten der zu Wasser und zuLand eingeführten fremden Güter betrugen. Die Letztere be-stand aus einer Auflage auf den Verkauf alles Eigenthums,sowohl auf öffentlichen Märkten als in Auctionen; mit Inbe-griff der Verkäufe größten Umfanges von Gütern und Ge-bäuden sowohl, als des täglichen kleinen Verkehrs nach denunendlich vervielfältigten Bedürfnissen der Consumtion.
Wiewohl die Verkaufstaxe nur in einem Procente bestand,so mußte sie doch, der großen Erhebungskosten ohngeachtet,eine große Summe betragen haben; inzwischen war sie Gegen-stand fortwährender Unzufriedenheit des Volks unter Augu-stus und noch mehr unter seinem Nachfolger Tiberius; unterdem Letztem brachen laute Beschwerden und Widersetzlichkeitendagegen aus. Eine fernere von Augustus auferlegte Taxebestand in einer Besteuerung der Legate und Erbschaften,welche auf ein Zwanzigstel des hinterlassenen Eigenthums be-stimmt war und wovon keine Ausnahme Statt fand, ausge-nommen bei sehr gering.cn Verlassenschaften und die nächsteVerwandschaft von väterlicher Seite. Diese Taxe war nie-mals Gegenstand der Beschwerde, worüber Gibbon*) folgende,aus den Sitten des römischen Volks geschöpfte Erklärunggiebt: „Aus verschiedenen Gründen verlor die Parteilichkeitväterlicher Zuneigung häufig ihr Interesse bei den für dasGemeinwohl glühenden strengen Patrioten und bei dem aus-schweifenden Adel des Reichs, und wenn der Vater demSohne den vierten Theil seines Vermögens hinterließ, so warhierdurch aller Grund zur gesetzlichen Klage abgeschnitten."
Diese Taxen waren, selbst zu niedrigerem Satze als demdes Augustus gerechnet, völlig geeignet, um im Verlaufe derZeit den größeren Theil des Privatbcsitzcs in die Hände derRegierung zu bringen, allein mit dem doppelten Betrage un-ter Severus mußten wenige Generationen zureichen, um selbean die kaiserliche Schatzkammer zu überliefern.
Erwägt man die aus Eroberungen und Plünderungennach Rom geflossenen Massen edler Metalle, die aus den
') Decliu« r»i,I ta«.e. VI. B.