welche bei diesem Raube und Morde thätig waren, zumGalgen verurtheilte. *)
Ohngeachtet dieser Verbannung der Juden, der Unters»,chungen des eingeführten Geldes und der strengen Strafen,welche der König auf Anrufen des Parlaments verhängte,dauerten die Zuflüsse schlechter Münzen in das Königreich inungemeincm Grade fort; sie wurden von fremden Kaufleuteneingebracht, welche sie wahrscheinlich in Güterballen verbargen.Sie circulirten unter verschiedenen Benennungen und hattenmeist das Ansehen von Silber, waren aber so stark mit Kup-fer legirt, daß das erstere Metall nur den fünften Theil desGewichts der Münze betrug.*)
Sobald die schlechten Münzen in offene Eirculation gesetztund bekannt wurden, erfolgte der Befehl ihrer Ablieferungan den König, welcher selbe gegen Vergütung ihres wirklichenSilbergehaltes übernahm und in gesetzliche Münze umprägenließ. Es ist nicht wahrscheinlich, daß unter Heinrich VH.hierbei ein beträchtlicher Gewinn für die Schatzkammer sichergab.
Unter Eduard I. und Heinrich >ll. wurden mehrere Par-lamente hauptsächlich zu dem Zwecke versammelt, um den Zu-stand des umlaufenden Geldes in Erwägung zu ziehen, oderProhibitionen der Ausfuhr von englischem Gelde, Gold- undSilberbarren oder dergleichen Gefäßen zu erlassen, die Einfuhrund Eirculation fremder Münzen ohne vorgängige Gehalts-probe zu verhindern, oder Strafgesetze gegen Münzverfälschung,Wucher, heimliche Einfuhr fremder Münzen rc. zu erlassen.
Aus der ganzen Geschichte jener Epoche ergibt sich, daßdas in England geprägte Geld nur einen kleinen Theil der
') >ViII<e'8 türi-onicle p. 122.
") 6rrIIici nemps Irrrno moirelrrm krrdi ierrverunt; gurre non errrtrrrzentso 8erl 8ui>elrtlc>rllitsr lleai-Aeirtritr», et ciirrebat in loeinpluriiuis loco »terlinAaruin niultigue «lecepti suersirt ger erm-<1ei„." ^Vrrlkiiißb-uu lli-tt. srnß. p. 77.