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Kein ungemünzteS Silber darf aus den Staaten von Me-xiko ausgeführt, vielmehr muß alles bei dem Bergbaue ausge-brachte Silber in die Münze abgeliefert werden. Dort werden diean den Staat zu bezahlenden Rechte erhoben und der Eigenthümererhält den Betrag des eingelieferten Silbers nach Abzug derMünzkosten in klingender Münze zurück. Das Silber muß inBarren gegossen werden, deren Gewicht ohngcfahr 135 Markbeträgt und deren Korn nicht unter 10 Dineros seyn darf, wäh-rend das Feinsilber 12 Dmeros zählt; ein Dineros ist in 24Granos getheilt und die Münze prägt das Silbergeld zu 10Dineros 20 Granos aus, so daß es also 1 Dinero 4 GranoSkegirung erhält. (A. a. O. 1- B. S. 385.)
A. d. Ü.
Auch in Guatimala oder nach der neuen Benennung inder Republik von Cenlral-Amerika scheinen ebenfalls kleinereSummen an Gold und Silber gewonnen und ausgeprägtworden zu seyn. Bis vor dem Jahre 1820 waren selbe inden Ausbeute-Angaben von Mexiko einbegriffen. Seit jenerZeit aber wurde eine eigene Münze eingerichtet; ihre Opera-tionen sind aus der nachstehenden Uebersicht eines neuerenReisenden*) zu ersehen, welcher durch seine dienstliche Stel-lung wohl im Stande war, sich richtige Notizen zu ver-schaffen.
Jahre.
Mk. Silber
1820
41,300
1821
45,803
182S
16,214
1823
34,628
1824
6,475
Die ersten 6 Mo-nate von
1825
12,155
M. Gold.
Werth i.Doll
351,127
—
389,376
- -
137,821
146
314,202
526
126,578
253
127,751
Summe .
. 1,446,855
') Illioinpsrni» dl-rmtive k,f » VHt to 6u<rtim»I» p. 520.