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Sachregister.
»lasse 1320. Preussisclies oder rheinisches Längenmass. 1324. Han-dels-, Mark- und Medicinalgewicht. 1327. Flüssigkeitsmasse. 1331.Trockenmasse. 1332. Schwedisches Längenmass. 1334. Gewicht.1335. Flüssigkeit®- und Trockenmass. 1337. Dänisches Mass undGewicht. 1339. Kussisches Längenmass. 1346. Gewicht. 1348.Fliissigkeitsmass. 1354. Trockenmass. 1356. Niederländisches Mass.1358. YVürtembergisches. 1360. Baiersches. 1364. Grossh. Hessi-sches. 1369. Badisches. 1373. Apothekergewicht. 1377. CölniseheMark. 1380. Italienische Gewichte. 1383. Portugiesische. 1387.Spanische. 1388. Nordamericanische. 1390.
Zus. Nach einer Mittheilung des M. de Macedo, Secrc-tairs der Akademie zu Lisboa, au das französische Institut zuParis sind nach einem Gesetze vom 24. April 1835 alle por-tugiesische Masse neu regulirt worden. Dabei liegt die durchein Gesetz des Königs Don Sebastian vom Jahre 1575 be-stimmte Grösse der Var» zum Grunde, jedoch wird die Linhanicht in 10, wie (Bd. VI. S. 1387) angegeben worden ist, sondernin 12 Puutos getheilt. Die übrigen Grössen sind die dusclhstangegebenen, nur ist ihr Verhältnis® zu den französischen zwei-felhaft, da sic nicht unter einander Ubercinstiminen i .
PuiSSANT wollte gefunden habeu, dass die legale Bestimmungdes Meters unrichtig sejf und dasselbe nicht den lOmilliousten Theildes Krdquadrantcn ausinache 2 . Da diese Grösse von der Abplat-tung nbhängt und diese nicht mit absoluter Schärfe bestimmtist oder überhaupt bestimmt werden kann, so lässt sich auchhierüber nicht entscheiden. Das Normalmetcr ist also das zuParis befindliche, und ebenso die dortigen übrigen Etalons, ge-gen deren absolute Richtigkeit, namentlich iu Beziehung des spe-cifischen Gewichts des Kilogramms von Platin, Zweifel erhobenworden sind. Inzwischen bleiben die gesetzlichen Bestimmungenin Kraft. Ucbcrhaupt ist durch die von Frankreich ausgegau-geneu Gradmessungen, die dem Musssystem zum Grunde liegen,eben wie durch die dort zuerst gezeigte Bearbeitung dieser Aufgabe,der Wissenschaft unglaublich viel genützt, und diese Verdienstewerden ewig anerkannt werden; allein in unmittelbarer Bezie-hung auf ein unveränderliches Urmass ist jetzt wohl nicht mehrzweifelhaft, dass die Länge des einfachen Secundcnpendels si-cherer, leichter und überhaupt geeigneter hierzu gewesen wäre,
1 L’Institut. 1836. N. 144.
2 Ebend. N. 136. p. 139. N. 138. p. 154.