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IV. Historisch« Entwickelung rc.
Speyer, Frankfurt, Dortmund, GoSlar, Mühlhausen, Norbhau-sen, Wetzlar, Bremen, Hamburg, Friedberg. (14).
Es bestanden also neben dem Kaiser Zweihundert sechs undneunzig Regentm oder Stände beS Reichs, denen ein Antheil ander Regierung des Ganzen zustand, und außer diesen noch eine nWunbedeutende Zahl von Angehörigen deS Reichs, die zwar für ihrePersonen und Besitzungen dieselbe Befreiung von jeder Landeshoheitgenossen, aber keinen Theil an der Regierung des Reich- hatten.
Die geographisch- (zum Theil sehr ungeographisch) politischbestehenden Theile der zehn Reichokreise waren folgende.
1. Der Desterreichische Rreio.
Das Erzherzogtum Oesterreich, Herzogthümer Stey erwart,Käruthen, Krain, Grafschaft Tirol, die sogenannten Borderöster'reichischen Lande, im Schwäbischen Kreise zerstreut liegend. DiestLänder gehörten sämmtlich dem Hause Oesterreich. Weiter die Bis'thümer Trient» Brixen und Chur, die Teutsch -Orden-- Balleit»Oesterreich, an der Etsch und lm Gebirge, und die dm Fürste»von Dietrichstein gehörende Herrschaft Tra-p. (11 Stände.)
L. Der Burgundische Rreisumfaßte die Oesterreichischen Niederlande, bestehend aus den die'sem Haus« gehörenden Theilen der Herzogthümer Brabant, Liw'bürg, Luxemburg, Geldern, den Grafschaften Flandern, Hennegauund Namur, und dm Städte» und Bezirken Gent, Brügge undPpern. Die Berbindung dieses Kreises mit dem Reich« war Mlocker, und bestand fast nur dem Namen nach; denn er trug nichtzu den gemeinsamen Lasten bei, und stand nicht unter der Juris'diction der Reichsgerichte. Er gehörte ganz dem Hause Oesterreich'
S. Der Rurrheinische Rreio.
Die drei ErzbiSthümer und Kurstaaten Maynz, Trier undKöln, Kurpfalz, Herzog von Aremberg, der Fürst von Thurn undTaxis ohne unmittelbare- Land in dem Kreise zu besitzen; d«eTeutsch - Ordens - Ballei Coblenz, die Herrschaft Beilstein demFürsten von Nassau-Diez gehörend; die Grafschaft NeU'ÄseN'bürg zu Kurtrier, und das Burggrafthum Reineck dem Grafen vonSinzendvrf gehörend. (10.)