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Teutschland nach seiner natürlichen Beschaffenheit und seinen frühern und jetzigen politischen Verhältnissen / von K. E. A. v. Hoff
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IV. Historische Entwickelung '.c.

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C. in der Wetterau, Nheingau, Hainreich und Westerwald ge-nannt, 3. E. am Nieder - Rhein, begriff den Hundsrück undEberwald. (14 Eantone.)

So bestand also das Teutsche Reich auS Dreihundert sechsund flebenzig, wenn man die ganzen Ritter-Eantone als einzelneBestandtheile annimmt, oder wenn man 1400 NeichsritterschastlicheGüter als solche annimmt, aus Eintausend Siebenhundert undzwei und sechozig einzelnen Bestandtheilen, deren jeder verfassungs-mäßig selbständig und von den anderen unabhängig war, und nurdurch den Laichs- oder Kreisverband mit den übrigen zusammen-hielt ; oder dadurch, daß mehrere dieser verfassungsmäßig selbstän-digen Theile unter der Herrschaft einer und derselben Negenten-familie standen. Die Verbindung dieser letztem Art war jedoch einezufällige und wechselnde.

Bon dieser großen Zahl einzelner selbständiger Theile hatten,wie oben gezeigt worden ist, neben dem Kaiser Zweihundert sechsund neunzig Antheil an der Regierung des Reichs, d. i. sie hat-ten auf dem Reichstage theils volle Stimmen, theils Antheil anGesammtstimmen.

Faßt man aber diejenigen einzelnen ReichStagSstimmen, welcheauf Ländern ruheten, die zusammen Einem und demselben Fürstenoder Fürstenhause gehörten, in eine Einzige zusammen, so findensich fünf und dreißig geistliche und neun und dreißig weltliche, kur-fürstliche und fürstliche Virilstimmen, sechs und fünfzig Curiak-stimmen der Grafen, vierzig Euriatstimmcn der Prälaten, die zu-sammen als vier Wicilstimmen betrachtet wurden, und ein undfünfzig Städte, also immer noch Zweihundert und ein und zwanzigRegenten, wenn gleich von sehr ungleicher Macht und verschiede-nem Einflüsse, aber alle mit gleicher Freiheit.

Das was man in einem Reiche Berfassung nennt, und wasman im Teutschen auch mit diesem Namen belegte, was alsTeutsches Staatsrecht in Schriften und in Hörsälen gelehrt wurde,war nur noch «in Schattenbild der Sache. Daß die große Eon-söderation, welche man das Teutsche Reich nannte, bei der gro-ßen Zahl und der Ungleichheit von Macht und Einfluß ihrer