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IV. Historische Entwickelung ic.
warm vorerst nur auf das Bündniß zu kräftiger Fortsetzung deSKricgcS gegen Frankreich gerichtet» enthielten aber zugleich die vonden Monarchen jedem der mitvertragenden Fürsten zugesagte Ge-wahr seiner Lande.
Nicht aufgenommen in den großen Bund wurden der Groß-herzog von Frankfurt, der König von westphalen und der Groß-herzog von Lcrg. Diese drei Fürsten wurden als ihrer Länderverlustig betrachtet, und die Länder wurden, mit Zustimmung derVerbündeten, sogleich wieder von ihren vormaligen Herren insitz genommen. Es gab also von diesem Zeitpuncte an» keinDrsßhcrzogthum Frankfurt mehr, kein Rö'nigreich westphalen undkein Grsßhcrzogthum Berg.
Der mit glücklicherem und schnellerem Erfolge, als man sichgeschmeichelt hatte, gegen Frankreich gefühlte Krieg brachte am31. März 1814 Paris in die Hände der Verbündeten, den Kai-ser Napoleon zur Abdankung, und in dem am 30. Mai geschlos-senen Frieden alle in dem von Lüneville an Frankreich abgetrete-nen Länder wieder an Teutschland, ausgenommen das BisthuMLattich und den vormaligen Lurgundischcn Älrcio, oder die katho-lischen Niederlande, die zum Königreiche der Niederlande kamen.Eine kleine Erweiterung der vormaligen Teutschen Gränze wurdedurch die Uebeclaffung von Landau und Umgegend an Teutsch-land bewirkt.
Jetzt stand dieses wieder da in einem Umfange und miteinem erfrischten Gemeinsinn, welche erlaubten, über seine künfti-gen Verhältnisse nähere Bestimmungen zu treffen. Dieß geschahauf einem zu Wien im November 1814 eröffneten Congreffe vonAbgesandten aller neuvecbundencn Teutschen Fürsten und der krieg-führenden Mächte. Zwei von dieser Versammlung entworfene undallgemein bestätigte Hauptvertragec die DundeSacte vom 6. Ju-nius, und die Schlußacte vom 9. Julius 1815, bestimmen dieVerhältnisse des neuen Teutschen Bundes. Sie sind seine ober-sten Grundgesetze.