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Teutschland nach seiner natürlichen Beschaffenheit und seinen frühern und jetzigen politischen Verhältnissen / von K. E. A. v. Hoff
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329
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V. Geographisch-politische Darstellung Teutschlands ic. 329

Der östliche Sauptthcil gränzt in Süden und Südwest andie Oestecreichische Monarchie und an das Königreich Sachsen, inOsten an die Republik Krakau und das Russische Polen, weiternördlich an das Preußische Herzogthum Posen, noch weiter nörd-lich an das eigentliche Königreich Preußen. In Norden wird die-ser Theil vom Baltischen Meere bespühlt. In Westen gränzt eran die Mecklenburgischen Großherzogthümer, das Königreich Han-nover, das Herzogthum Vcaunschweig, das Kurfürstenthum Hes-sen, und von da an in Süden an die Herzoglich Sächsischen undFürstlich Neußischen Länder bis zur Gränze mit dem KönigreicheSachsen. Von diesem Theile der Preußischen Staaten ganz um-schlossen liegen die sämmtlichen Lande der Herzoge von Anhalt,so wie einzelne Stücke der Herzoglich Sächsischen und FürstlichSchwarzburgischcn Lande.

Ganz von diesem, so wie von dem folgenden Haupttheilegesondert, und von anderen Bundesländern umgeben, liegen vierkleine Landstriche, worin der Ort Gesell an der Sächsischen undBaierschen Gränze, vom Neußischen Lande umgeben; dann derBezirk von Zicgenrück zwischen Weimar, Neuß und Schwarzburg;der Kreis Schleusiiigen zwischen Gotha, Meiningen und dem Hes-sischen Henneberg; endlich das Amt Mühlbcrg im HerzogthumGotha.

Der zweite Haupttheil, die Rhcinprovinz und wcstphalen insich fassend, gränzt in Süden an das Moseldepartement von Frank-reich, in Osten an den Nheinkrei« von Baiecn, das Großherzog,thum Hessen, das Herzogthum Nassau, Kurhessen, das Fürsten-thum Waldcck, Hannover, Braunschweig, Lippe; in Norden anHannover; in Westen an das Königreich der Niederlande und da-zu demselben als Teutsches Bundesland gehörende HerzogthumLuxemburg. Umschlossen von diesem Haupttheile liegen die Ueber-rheinischen Besitzungen des Großhcrzogs von Oldenburg und deSLandgrafen von Hessen-Homburg.

In Osten von demselben Haupttheile gesondert, zwischen an-deren Bundesländern, liegen, auch wieder in zwei Theile getrennt,der Kreis wetzlar, zwischen Nassauischen und Hessischen Gebieten,und der Bezirk von Lingen zwischen Lippe und Waldcck. Die