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Teutschland nach seiner natürlichen Beschaffenheit und seinen frühern und jetzigen politischen Verhältnissen / von K. E. A. v. Hoff
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353
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V. Geographisch-politische Darstellung Teutschlands rc. 353

die Stadt Goslar. Die Erwerbungen, die das Haus Kurbraun-schweig seit Auflösung des Teutschen Reiches seinen alten Stamm-landen hinzugefügt hat, sind daher folgende:

1. Die säcularisirten Hochstifter Osnabrück und Sildcohcim, undein Strich in dem vormals Kurmaynzischen Lichofclde.

2. Das Fürstenkhum Vstfticoland und ein Theil der GrafschaftLangen.

3. Die vormalige freie Reichsstadt Goslar.

4. Don ehemals unmittelbaren Reichsstänben sind unter Han»noversche Souverainetät gekommen, die Besitzungen der Her»zöge von Arembcrg in Wcstphalen (Neppen) und ein Theilder Besitzungen der Herzoge von Loo^

Die Einwohner gehören zum bei weitem größten Theile derevangelisch-lutherischen Confession an, in Ostfriesland der refor«mirten, und in Hildcsheim und Osnabrück ist das römische Be-kenntniß vorwaltend, doch auch gemischt. Das regierende HäuSbekennt sich zur bischöflichen Kirche von England.

Die Verfassung ist monarchisch - konstitutionell nach einer imI. 1819 gegebenen Constitution. Die Vertretung wird in zweiKammern ausgeübt. Die erste besteht aus einigen hohen geist-lichen und weltlichen Würdeträgecn, den Standes- und Majorats»Herren und gewählten Abgeordneten der Ritterschaft. Die zweiteaus Abgeordneten mehrerer Stifter, der Consistorien, der Union»sität, der Städte, der freien Grundbesitzer und aus der kürzer»lichen Bank des Schatz - Collegiums.

Das regierend« Hau- ist die im I. 1714 auf den Thronvon England gelangte jüngere Linie des von den Markgrafen vonEste abstammenden, erst Sächsischen, dann Draunschweigisch ge-nannten Herzoglichen Hause-, welchem im I. 1692 die achteTeutsche Kurwürde verliehen wurde. Den Königstitel von Han-nover nahm König Georg IV. von Großbritannien an im I.1815.

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