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Teutschland nach seiner natürlichen Beschaffenheit und seinen frühern und jetzigen politischen Verhältnissen / von K. E. A. v. Hoff
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362 V. Geographisch-politisch» Darstellung TeutschlandS rc.

einem Theil von Dbcrhcssen an der Lahn, der Herrschaft Schnial-kaldcn, der niedern Grafschaft Ratzcncllnbogen, der Grafschaft>^anau-U7ünzcnbcrg und zwei Aemtern der Grafschaft Zopa. Durchden Lünevillec Frieden verlor da- Haus Hesscn-Cafsel die niedereGrafschaft Ratzcnellnbogen, und erhielt dagegen zwei Aemter vonMaynz und die Stadt Gclnhausen. Im I. 1906 nach derSchlacht bei Jena wurde das regierende Haus aller seiner Län-der beraubt» und erhielt sie erst zurück nach Vertreibung derFranzosen auö Teutschland im I. 1813, worauf demselben fol-gende Vergrößerungen zu Theil wurden.

1. Von schon früher säcularisicten und anderen Fürsten zuge-theilt gewesenen Stiftern: Von Maynz die Aemter Fritzlaeund Amöneburg und einen Theil deS BisthumS Fuld.

2. Won Ländern weltlicher Fürsten kam nichts hinzu, vielmehrwurden die Theile der Grafschaft Hoya und einige vom Han-noverschen Gebiete umschlossene kleine Stücke an Hannoverüberlassen, so wie die auf dem rechten Rheinufer liegendenTheile von Katzenellnbogcn an Nassau.

3. Von Reichsstädten: Gclnhausen.

4. Von ehemals reichsständischen Familien kamen unter Kur«fürstlich Hessische Oberhoheit Besitzungen der Fürsten undGrafen von Ifenburg-Birstein, -Wächterobach und -UlcerholZ,und von den Grafen von Solmo-Rödclhcim.

Die Confession der Einwohner von Nieder - Hessen ist dieevangelisch - reformicte, zu welcher auch das Kurfürstliche Haussich bekennt, in Ober-Hessen die evangelisch-lutherische und inFuld die römische.

Die monarchisch«konstitutionelle Verfassung wurde im 3-1831 begründet. Die Stände bilden nur eine Kammer, derenGlieder sind: ein Prinz des regierenden Hauses, die Häupter derstandeSherrlichcn, vormals reichsunmittelbaren Familien, da- Haupkder Familien von Niedesel als Erbmarschall, Abgeordnete vonStiftern, der Landes-Universität, der Ritterschaft des Landes, derehemaligen Reichs-Ritterschaft, der Grafschaft Schaumburg, derStädte und der Landbezirke-