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Teutschland nach seiner natürlichen Beschaffenheit und seinen frühern und jetzigen politischen Verhältnissen / von K. E. A. v. Hoff
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570 V. Geographisch-poetische Darstellung TeutschlandS rc.

kleinen in und zwischen den Nachbarländern zerstreut liegendenStücken. Der Haupttheil, Weimar, liegt zwischen dem Preußische"Sachsen, den Sachsen-Altenburgischcn, Meiningischen und Schwarz»burgischcn Gebieten; drei Parcellen davon liegen im Preußischeeine im Schwarzbnrgischen. Der zweite (der vormals sogenannte jNeustädtische) Kreis liegt südöstlich von jenen zwischen Altenbur'zischen, Reußischen und Preußischen Bezirken, mit sechs Parcellenim Königlich Sächsischen und Reußischen. Der dritte Eisenach'westlich von jenen, ist umgeben von Baiern, Meiningen, Goth"'Preußisch Sachsen und Kurhcssen. Sechs Parcellen davon lieg"'in Meiningen und Baiern. Am Thüringerwalde endlich liegt dasAmt Ilmenau, zwischen Gotha, Preußisch Henneberg, SchwarZ'bürg und Meiningen. Der östliche Theil wird von der Elst^'der mittlere von der Saale, der westliche von der Werra d«'wässert.

Die alten Lande des regierenden Hauses bestanden aus de»früher zur Landgrafschaft Thüringen gehörenden Fürstenthünnr»Weimar und Liscnach, und dem vormals Gräflich Hennebergisäl^Amte Ilmenau. Die Verträge vom I. 1815 gaben folgend^Zuwachs. >

1. Von ehemals geistlichen Stiftern: von Kurmaynz einen

des Gebiets von Erfurt, vom Bisthum Luld den nörd-lichen Theil.

2. Von den an Preußen übergegangenen Theilen des Königrei^

Sachsen die Herrschaft Blankenhapn, die untere HerrschtRrannichftld, die vormaligen Teutsch - Ordens - CommentZwa'tzen, Lchestcn und Licbstädt, das Amt TautcnburgTheil, einige im Weimarischen und Eisenachischen eingesrh^sene, vormals Sächsische Ortschaften, und den sogenannt"Keustädtischen Rrcio mit Ausnahme des Bezirks vongencück. ,

Die Religion des regierenden Hauses, so wie der Einw»!^ !in dem größten Theile des Lande-, ist die evangelisch - lutherss^Eonfessivn. Nur die von Fuld dazu gekommenen Theile gehö"" >zur Römischen Kirche.