V. Geographisch-politische Darstellung Teutschlands rc. 383
trat dieselben ab an den damaligen Fürstbischof von Lübeck, ausdem Hause Holstein-Gottorp. Bei diesem Hause blieb das Landbis zum I. 1810, da Napoleon den nordwestlichen Theil vonTeutschland bis an die Elbe-Mündung mit Frankreich vereinigteund den Herzog aus seinem Besitze vertrieb. Erst da- Jahr 1813setzte den Herzog wieder in Besitz. Schon vorher, nach dem Lü-neviller Frieden, da der Herzog verbindlich gemacht worden war,zum Besten des Handels der freien Stadt Bremen den Weserzollzu Elsfleth, zu dessen Erhebung Er berechtigt war, aufzugeben,wurden ihm dafür und für Abtretung des GrollandS, eines klei-nen Landstrichs, an die Stadt Bremen folgende Entschädigungenbewilligt, die auch bei dem Lande geblieben sind.
1. Von geistlichen Stiftern: Vom Bisthum Münster die Aem-ter rechte und Rloppenburg; die sämmtlichen Lande des evan-gelischen Bisthums Lübeck.
2. Das vorher Kurbraunschweigische Amt wildcshauscn.
Bei Errichtung des neuen Teutschen Bundes im I. 1814erhielt der Herzog noch weiter eine Entschädigung mit einem ehe-mals Pfälzischen Landstriche im Südosten der Preußischen Rhein-Provinz, der die Benennung Fürstenthum Birkenfeld erhalten hat.
Die Einwohner und das regierende Haus sind evangelisch-lutherischer Confession, erstere mit Ausnahme der in den vormalsMünsterschen Aemtern, die zur Römischen Kirche gehören. Bir-kenfeld ist evangelisch-unirt.
Die Verfassung ist monarchisch. Das regierende Haus, des-sen Ursprung schon oben erwähnt ist, hat durch die Staatsver-träge vom Z. 1815 die Großherzogliche Würde erhalten.
Eintheilung.
Hauptorte.
Einwoh.
»erzähl-
I. Herzogthum Oldenburg.
1. Kreis Oldenburg .....
Oldenburg
5503
Elsfleth Fl.
1660
2. Kreis Neuenburg, 4 Aemter .
Neuenburg D.
445
Varel Fl.
2864