V. Geographisch-politische Darstellung Teutschlanbs w. 387
deshoheit stehende Besitzungen tauschweise ganz an das HausSachsen-Gotha abgetreten haben. Die Evnfefsion der Einwohnerund der Fürstlichen Häuser beider Linien ist die evangelisch-luthe-rische. Die Regierungsform ist monarchisch-constitutionell nachden im I. 1830 getroffenen Bestimmungen, nach welchen fürbeide Theile des Fürstenthums eine Vertretung durch gewählte Abge-ordnete aus dem Ritter-, Bürger- und Bauernstande besteht.
DaS Fürstliche Haus stammt von den alten Grafen vonSchwarzburg, und hat im I. 1697 vom Kaiser die FürstlicheWürde erhalten. Von dem Lehnsvcrhältnisse, in welchen es we-gen mehrerer seiner Besitzungen auch zum Kurhause Sachsen be-stand, ist es durch neuere Verträge befreit worden.
Elntheilung.
Hauptorte.
Einwoh-
nerzahl.
1. Untere Grafschaft.....
Sondershausen
3600
'
Greußcn
2000
2. Obere Grafschaft .....
Arnstadt
4842
Langcwiesen
1100
S5.
Schrvarzburg-Rudolstadt
besteht ebenfalls aus vier gesonderten Theilen: einem Antheile ander oberen Grafschaft, dem beträchtlichsten, am Fuße des Thürin-gerwaldes und in demselben das gesonderte Amt Leutenbcrg; einemTheile der unteren Grafschaft zwischen Preußen, Sondershausenund dem Weimarischen Amte Oldisleben, und einem kleinen Theilezwischen Sondershausen,, Preußen und dem Gothaischen AmteVolkenroda.
Nach der im I. 1821 gegebenen Verfassung besteht eineVertretung durch Abgeordnete der Rittergutsbesitzer, der Städteund des Bauernstandes. Im klebrigen gilt von diesem FürstlichenHause Alles, was bei Sondershausen angeführt worden ist.