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Teutschland nach seiner natürlichen Beschaffenheit und seinen frühern und jetzigen politischen Verhältnissen / von K. E. A. v. Hoff
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393
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V. Geographisch-politische Darstellung Teutschlands rc. 393

schastcn Lippe zum Theil und die Grafschaft Sternberg. Merk-würdige Gegenden des Landes sind der Teutoburgcr Wald und dieSenner Heide. Eine Verfassungsurkunde vom I. 1819 hob diealten Landstände auf, und führte eine Vertretung ein durch diedrei Classen der schriftsässigcn Grundbesitzer, des Bürger- und desBauernstandes mit 7 gewählten Abgeordneten aus jeder Classe.Die übrigen Verhältnisse sind wie bei Schaumburg-Lippe.

Hauptorte.DetmoldLemgoBlombergSalz-UffelnLippstadt zumTheil.

Einwohnerzahl.

2400

3780

1725

1300

3400

84.

dessen - Homburg.

Die Hessen-Homburgischen Besitzungen bestehen in zwei weitvon einander gesondert liegenden Theilen. Die dem LandgräflichenHause schon während der Dauer des Reichs, doch unter Hessen-Darmstädtischer Landeshoheit gehörende Herrschaft Homburg (mitdem Beinamen vor der Höhe) siegt zwischen dem Mayn und demTaunus-Gebirge, an das Großherzvgthum Hessen und das Her-zogthum Nassau gränzend. Der andere Landestheil ist die Herr-schaft Mcißenhcim, ehemals zu Pfalz-Zweibrücken gehörig, aufder linken Seite des Rhein, zwischen Rheinbaiern, der Pceußi,schen Rhein-Provinz und dem Oldenbucgifchen Fürstcnthume Bir-krnfeld. Diese letztere Besitzung erhielt das Landgräsliche Haus eine Linie von Hessen-Darmstadt zugleich mit der Sou-verainetät und Mitgliedschaft des Teutschen Bundes im 1.1815.Die Verwaltung beider Landestheile ist monarchisch, ohne Land-stände.