V. Geographisch-politisch» Darstellung TeutschlandS rc. 39587.
Die freie Stadt Dremen
mit ihrem Gebiete auf dem rechten Ufer der unteren Weser, zwi-schen Hannover und Oldenburg. Die nach dem Lüneviller Frie-den getroffenen Anordnungen vergrößerten ihr Gebiet. Sie erhieltden Flecken Vegesack, den sie bis dahin unter Kurbraunschweigi-scher Landeshoheit besessen hatte, mit der vollen Landeshoheit; so-dann das Grvlland, ein Oldenburgischcs Stück Landes mit meh-reren Höfen, zwischen Bremen und Delmcnhorst gelegen, und diedrei Dörfer Hastede, Schwaghauscn und Bahr; über dieses alledem Kurhause Braunschweig, als Inhaber dcS Herzogthums Bre-men und hem dasigen Dom-Capitel in der Stadt und ihrem Ge-biete zustehenden Rechte und Einkünfte, nebst dem Dom selbst.Auch wurde ihr, doch erst nach zehn Jahren, die Aufhebung desLldenburgischen Weserzollcs zu Elsfleth zugesagt.
Die Einlvohncr, in Stadt und Gebiet 57000, in der Stadtallein 41000^ sind theils der lutherischen, theils der refocmirtenConfeffion zugethan; die Anzahl der Katholiken beträgt ungefährden fünfzigsten Theil.
SS.
Die freie Stadt Hamburg,
die ansehnlichste unter den Teutschen freien Städten, welche auchunter diesen das größte Gebiet besitzt. Sie liegt auf dem nördli-chen Ufer der Elbe, zehn Meilen vor der Mündung dieses Stroms,mit einem Theile ihres Gebietes, der in Norden an Holstein undLauenburg gränzt, .und in Süden durch die Elbe von Hannovergetrennt ist. Ein kleines Stück (Eeesthacht) liegt, östlich davongetrennt, gleichfalls auf dem rechten User, und ein anderes (Moor-burg) vom Hannöverschen Amte Harburg umgeben, am linkenUfer der Elbe. Ein anderer Theil, das Amt Nitzebüttcl, liegt,vom übrigen getrennt, auf dem linken Ufer der Elbe, an derenäußersten Mündung. Die gegenüber liegende Insel Neuwerk ge-hört ebenfalls der Stadt. Mit der Stadt Lübeck besitzt sie dasAmt Bcrgedorf gemeinschaftlich.
Die nach dem Lüneviller Frieden getroffenen Anordnungenun Teutschen Länderbesitze verliehen ihr alle in ihrem Bezirk- oder