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Ansprüche darauf haben und den Besitzstand anf eine unwür-dige Weise ertrotzen? — Doch dieß gehörte unter die Zeichender Zett; nicht alle verstanden sie! Die Klägern / deren Blickdas bereits sich öffnende Halbdunkel der Zukunft durchdrang/sahen mit Beda den gütlichen Vertrag als daS Resultat eiser-ner Nothwendigkeit au/ fest überzeugt/ daß das Stift seinHeil einzig in einem weisen Systeme von Friedensliebe undNachgiebigkeit gegen das Land fände. Bei drohender Gefahreines SchiffsbrucheS/ meinten sie/ müsse man ManchcS/ oft Allesüber Bord werfen/ um sein Dasein zu retten. Dieses sei nundurch den oft besagten Vertrag geborgen/ nämlich die gefähr-dete Souveränität sammt deren vorzüglichsten Attributen.
Andere hätten den Entscheid über die Beschwerden deSVolkes lieber einem schiedsrichterlichen Spruche der vierSchirmkantone überlassen. Aber was war von diesen letzter»zum Vortheile deS Stiftes zu erwarten? Schwyz und GlaruSneigten sich mehr auf die Seite des Volkes hin und die Ant-worten auf das unterm 17. November an den BürgermeisterWyß von Zürich und den Schultheiß Pfyffer von Luzern erlas-sene Schreiben waren auch keineswegs befriedigend — Undwas hätte man auch durch einen Prozeß gewonnen? Hättenicht ein solcher die Agonie / in welcher das Stift schwebte/verlängert/ große Summen zersplittert/ die Erbitterung deSfreisinnigen Theiles der Landesbewohner aufö höchste getriebenund die traurigsten Folgen herbeigeführt? Daö Jahr 1797ist der Beweis davon.
23. Die Landsgemeinde; Fürstabt Beda erscheint
dabei.
Die Ausschüsse wollten die Einführung des neuen Ver-trages durch einen imposanten / in den St. Gallischen Annalennoch nie erhörten öffentlichen Akt merkwürdig machen. Dieß
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