k Einleitung.
geführt werden, um so mehr Gewinn bringt der Durchfuhrhandel diesem.Das in den Waaren selbst steckende Capital bringt dem Lande, durch wel-ches es geht, zwar keinen weiter» Nutzen, doch gewährt er ihm leicht an-dere Vortheile, Er führt nämlich sehr oft eine Vermehrung des Absatzesinnerer Erzeugnisse herbei, indem er Gelegenheit verschafft, diese bequemund wohlfeil weiter zu bringen. Ferner giebt er Gelegenheit, fremde Län-der mit den inländischen Erzeugnissen bekannt zu machen, so wie er unsauch Belehrung giebt, wohin wir unsere Erzeugnisse mit Vortheil ausfüh-ren können. Bei dem bloßen Zwischenhandel gewinnen nur die Kaufleute,welche ihr Capital darin anlegen und diejenigen, welche etwa im JnlandeTransportmittel dazu hergeben. Den übrigen Einwohnern gewährt er garkeinen Nutzen, indem weder inländische Erzeugnisse dabei consumirt wer-den, noch Gelegenheit verschafft wird, diese nach auswärts absetzen zu kön-nen, Kann man daher die Capitale im inländischen und auswärtigenConsumtions-Handel mit Vortheil anlegen, so ist anzurathen, sich mit die-sem zu beschäftigen und den Zwischenhandel, besonders den im engern Sin-ne, von fremden Kaufleuten mit auswärtigem Capital betreiben zu lassen.In England ist es Grundsatz geworden, in keinem fremden Handel Geldanzulegen, sobald im innern Handel gleicher Gewinn davon zu erwartensteht. Colonialhandel heißt derjenige, den ein Land mit seinen aus-wärtigen überseeischen Besitzungen führt. Für die Colonie hat es den größ-ten Nachtheil, wenn sie gezwungen ist, ihren Waarenbedarf nur von denKaufleuten des Mutterlandes zu beziehen. Eben so haben aber auch diesekeinen wahren Nutzen davon, indem die Colonisten, wenn sie die Waarenbilliger und besser bei Ausländern erhalten können, immer Mittel undWege finden werden, sich diese, wenigstens theilweise, zu verschaffen. Ob-schon der Colonialhandel über das eigentliche Mutterland hinausgeführtwird, so kann er doch nicht als auswärtiger Handel betrachtet werden eswäre denn, daß zwischen den Colonien und fremden Ländern Handel be-stände. Hinsichtlich der Personen, die bei einem Handelsgeschäft betheiligtsind, ist es entweder Gesellschaftshandel lCompagniehandel),der von Mehren auf gemeinschaftliche Kosten, Gewinn und Verlust, oderEinzelhandel, der von nur einem Unternehmer betrieben wird. Be-treibt ihn dieser für eigene Rechnung, so heißt solcher Eigen- oder Pro-prehandel. Wird er gegen Provision für Rechnung und vermöge Auf-trages Anderer geführt, so ist es Commissionshandel. Dieser istwieder entweder Handel auf Lieferung, bei welchem der Beauftragtedie Waare zu gewisser Zeit und gewissem Preise liefert, oder Handelauf Prämie, wobei der Beauftrage» sich vorbehält, die Waare zur Lie-ferungszeit auch nicht nehmen zu dürfen, und deßhalb dem Beauftragtenvoraus eine Vergütung bezahlt. Haupthandel nennt man den, wel-cher das Hauptgeschäft eines Kaufmannes ausmacht. Nebenhandel istder, mit welchem er sich noch beiher beschäftigt. Der Spedikionshan-del besteht darin, daß der ihn Betreibende (Spediteur) Waaren in Auftrag,gegen Provision, an einen Dritten befördert. Dieser ist gewissermaßenebenfalls Commissionshandel. Wird der Handel nur durch Frachtfuhren,Fluß- und Canalschiffe befördert, so heißt er Lanbhandel. Geschehendie Waarentransporte durch Kauffahrteischiffe über Meere, so nennt man