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Erster Band.
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Bödelkamer. — Börse.

Der Geldverleiher auf solche Bedingung wird Bodmereigeber, und der Schifferoder Schiffsinhaber, welcher dasselbe empfängt, Bodmereinehmer genannt. ^

Bodmercibrief, Schiffspfandbrief, Schiffswechsel, heißt der über ein solches Ha

Darlehn von dem Schiffsherrn ausgestellte Vertrag. Bodmerei-Conto, die ^

von den Handelsleuten über die mit Schiffern gemachten Geschäfte geführte ,

Rechnung. z

Bödelkamer, Budelkamer, eine zu Amsterdam und in andern Handels- §st"

städten Hollands errichtete Behörde, zur Untersuchung und Beendigung der z

Fallimente. z

Boegspriet, Boogspriet heißt ein kleiner schiefliegender über das Vorder- zgatheil des Schiffes hervorragender Mast. z

Boegsirm, 'bugflren, ein Schiff ins Schlepptau nehmen; von andern I

Schiffen mittelst Tauen fortziehen lassen. sagt

Bogenfahrt, der Ein- und Verkauf der Waaren in ganzen Partien, in ftlliBausch und Bogen. A

Boje oder Ankerboje, Ankerwächter, ist ein kurzes Stück Holz oder eine daheengbereifte Tonne, durch ein Tau so befestigt, daß sie gerade über dem Orte rx

schwimmt, wo der Anker liegt, damit er beim Lichten leicht gefunden wird. Brie

Botengeld , auf Messen, das Stand - oder Platzgeld, für die Erlaubniß, die undMarktbuden aufschlagen zu dürfen. wam

Lon, eine Zahlungsanweisung, ein Schuldzettel, worauf eine gewisse buch

Summe, oder eine geschehene Waarenliefcrung u. a. für richtig anerkannt, welchund zur Zahlung angewiesen wird. üons, Lonr, mehrere solche Anwei- bestsungen, Aahlungszettel. B

Lonia cedircn, sein Habe und Gut an seine Gläubiger abtreten, üon« B

Fcke tiasutal, in England dasjenige Vermögen, welches aus Waaren oder Zucke

andern verkäuflichen Sachen besteht, üona Fcke Üiil'a, heißen in England M

die Wechsel, welche über empfangene Waaren ausgestellt werden. B

Bonificiren, vergüten, gutmachen, einen Schaden bonificiren. wore

Boot, Chaloupe, eine Art kleiner Fahrzeuge, welche sich bei jedem grö- in dußeren Schiffe befinden, und gebraucht werden, um die Anker zu lichten, große morst

Fässer und andere schwere Sachen an Bord zu bringen, auch bei einem Schiff- B

bruche als Rettungsmitlel zu dienen. sche g

Bootsmann, der nächste nach dem Schiffer, der in dessen Abwesenheit seine B>

Stelle vertritt. Fassen

Bootsknechte , so viel als Matrosen. wiege

Bord , die obere Umfassung des Schiffes. Waaren an Bord bringen heißt, B>

sie auf das Schiff befördern. oder

Bordinq, ein kleines Fahrzeug in den Hansestädten. Kauf,

Börse, eine öffentliche Anstalt, ein Gebäude, Platz !c„ wo sich Handels- lon,

leute, Banquiers, Schiffer, Mäkler u. m. a. zu gewissen Zeiten versammeln, Haup

um Handelsgeschäfte unter sich leichter zu betreiben, Waaren, Wechjel und buch.

Geld, Ein - und Verkaufe abzuschließen, und alle auf den Handel Bezug ha- lungsi

bende Operationen zu besprechen. Börsen- Curs, der Preis, welcher für eine vor G

Münze oder einen Wechsel an der Börse festgesetzt wird. Börsenzettel, der Falles

gedruckte Zettel, welcher über die an der Börse stattgehabten Preise der Mün- Pagini

zen, Wechsel - Arten, Staalspapiere -c. ausgegeben oder an dem Börsengebäude Bll

angeheftet wird. Börsen- oder Wechselsensal , derjenige Mäkler, welchem