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Declariren. — Defect.
Einheit/ die lateinischen Zahlwörter Deal (^), 6«nti Nilli (^^)als Vorsilben beigegeben. Diese Ober- und Unterabtheilungen der Einheitsind aber nur auf den Meter und das Gramme auswärts bis zum Äl^riswetre und ffl^riu^rummc, und abwärts bis zum ffliliimvtr« und ffliliiArumm« angewandt worden. Beim Flächen- und Feldmaß wird nur nachNeeture, 4rv und kentiilre, beim Holzmaß nach Lüesstere, 8töro undveelstür«, beim Getreide - und Flüssigkeitsmaß nach Ueotalltre, vecs.-litrs, I-itrk, Ilvci - und kentllitre gerechnet. — Beim Gewicht kommt ,auch noch vor: l) der metrische Centner, inintnl metric^us, welcher100 liiloArsmmes, c». 240 Pfund Markgewicht beträgt. 2) Der Hlil
lisr, von I voo liilvKr., die Schwere einer Schiffstonne, tormscm lie Hier,welche 2000 Pfd. metrisch Gewicht oder 204 3 Pfd. Markgewicht gleichkommt,und I Kubikmeter destillirt Wasser enthält. — Da aber das neue System imgemeine» Leben auf viele Schwierigkeiten stieß, so wurden im Jahre 1812 fürden Verkehr im Kleinen folgende Maße eingeführt: 1) ein Längenmaß von 2Meter, toise (Klafter! genannt, von b Fuß Länge. 2) Ein anderes von ^Klafter oder ^ des Meter, xieä (Fuß) genannt, zu 12 Zoll u 12 Linien.
3) Ein drittes zur Messung von Zeugen und Stoffen, nun« (Stab oder Elle)genannt, 12 lleoimetros gleich, mit Unterabtheilungen in 2tel, 4tel, 8tel,16tel, in stel, kiel, l2tel. 4) Für Getreide und andere trockene Früchte imKleinhandel, ein Maß, boisseuu (Scheffel) genannt, welches ^ des Heeto-litre gleichkommt und in 2tel und 4tel zerfällt. S) Für Sämereien, Hülsen-früchte, Mehl rc. wurde der I/itrs zwar beihalten, aber in 2tel, 4tel und stelabgetheilt. s> Im Kleinverkauf von Weinen und anderen geistigen Geträn-ken ist der I-itre (Iioiiteille, Flasche), 1 Kilogr. an Gewicht, ebenfalls bei-behalten, aber in 2tel, 4tel, Stel und IStel abgetheilt worden. — In Betreffdes Gewichts wurde das Pfund (j Kilogr. zu soo krummes) zu 10 onees(Unzen) ü 8 Ares eingeführt, wovon jedes wieder in 2tel, 4tel und Stelzerfällt.
Declariren, dem Zollamte die aus- ober einzuführenden Waaren genauschriftlich anzeigen. — Seinen Gläubigern die ßahlungs-Unfähigkeit anzeigen,und den Activ- und Passivstand (die Bilanz) vorlegen. Deklaration, dieschriftliche Angabe und Verzeichnung der Waaren an das Zollamt, welche voneinem Handelshause versendet, oder von einem Fuhrmanns geladen werden.
Decompte, l) der Abzug bei einer Zahlung oder Rechnung; 2) die Gegen-rechnung; 3) der Abgang bei einer Waare.
Decourti'ren, abziehen, von einer Summe etwas zurückbehalten. Decort,Decourt, der Abzug.
Decreditiren, das Zutrauen benehmen. DecreMo, wird ein Handels-haus genannt, welches durch zweideutige Handlungen sein Zutrauen ver-loren hat.
Dediren, ausstreichen, tilgen, decket, gezahlt. Dedit, der Reukauf.De-üuct-s cle^uoonchis, nach Abzug alles dessen, was in Rechnungen abge-zogen werden darf.
Defect, unvollständig, mangelhaft; von Waaren wird es für schadhaft, be-schädigt, gebraucht. Der Defect, der Abgang, das Fehlende in einer Rech-nung, bei einer Waare oder Geldpost, daher Kassen-Defect.