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Lecagic. — Liegetage.
Lecagie, Lcccagc, bezeichnet im Handel den Abgang bei flüssigen Waaren:Wein, Öl. Terpentin «., welcher durch dak Abtrüufeln entsteht.
Lcgcstadt. Legcstätte, »ine Stadt oder Ort, wo eingehende Waaren abge-laden , beschaut und verzollt werden muffen.
Legirrmg, der Zusah einet andern Metalles zu dem, woraut die Münzeeigentlich besteht.
Leichtes Gewicht, Leicht-Gewicht, da« Krämergewicht.
Leinpfad, ein an den Ufern schiffbarer Flüffe oder Sanäle befindlicher geeb-neter Weg für die Zugthiere oder Menschen, welche bei niederem Wafferstandeoder contrairem Winde und dem Fahrzeuge entgegen kommender Strömungbaffelbe an Seilen ziehen.
kconische Waare, unechte Gold - und Silberfabrikate.
Levante, die Morgen» oder Ostländer, die von dem westlichen Europa au«gegen Sonnenaufgang liegende» Länder, nach welchen über bat mittelländisch«Meer ein bedeutender Handel getrieben wird. Lkvontisch heißt, was au« die-ser Gegend sSmyrna, Alerandrie» n) nach dem westlicher gelegenen Europakommt. Levantische Produkte oder Waaren, Erzeugnisse und Handeltar-tikel, die aut den Morgenländern zu unt kommen.
Lcviren, erheben; einen Protest leviren, ihn von dem Notarius ausferti-gen lassen. Den Protest lcviren. wird auch für protestiren überhaupt ge-braucht. Die Levirung. die Erhebung einet Proteste«, der Auftrag an denNotarius, einen Protest »utzufertigen.
klaffe, l) die Schnur, an welcher auf Lomptoiren Kurszettel, Preis Eou-rant» rr nach der Aeltsolg», in welcher sie einlaufen, angereihet werden;
«in Bündel, Packet, worin dergleichen Gegenstände zusammengebunden undaufbewahrt werden.
Licent, Benennung der Ein - oder Durchfuhrabgaben von den Waaren. InHolland der Erlaubnißschein, die Ladung einnehmen lan Bord bringen! zudürfen.
Licenz, l) die Erlaubniß, die Bewilligung, besonder« die Erlaubniß vonSeiten des Zollamt« zur Einfuhr fremder Waaren, deren Einführung sonstuntersagt ist. zum Selbstgebrauche des Einführe!«, welche gewöhnlich einensehr hohen Zoll zahlen müssen; t> Gewerbscheia, namentlich in England.
Lichter. Lichterschiffe. Leichter, kleine Schisse, welche dazu gebraucht wer-den , den Kauffahrteischiffen einen Theil ihrer Ladung abzunehmen, um sieleichter zu machen, wenn sie in einen Hafen einlaufen wollen, welche« mitihrer vollen Belastung nicht geschehen könnte.
Licitiren, versteigern, eine Waare durch öffentlichen Ausruf an den Meist-bietenden, oder eine zu liefernde Arbeit an den Mindestfvcdernden überlassen:auch eine Waare durch höheres Gebot oder eine Arbeit durch geringere For-derung als ein Anderer, an sich bringen. Licitation. die Versteigerung.
Lieferung«-Handel, Lieferungs-Verkauf, Handel auf Lieferung, heißt,wenn ich mich verbindlich mach«, eine Waare, die ich bereit« irgendwo in Bor-rath liegen habe, oder welche für mich gerade auf dem Wege ist, oder endlichauch, die ich sonst zu erhalle» alle Aussicht habe. für einen bestimmten PreitlLieferungspreis) und sehr oft auch innerhalb einer festgesetzten Frist sLiefe-rungtzeit! zu verschaffen und zu übergeben.
Liegetage, die in dem Sonnoiffement, Seefrachtbriefe, bestimmten Tage,