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Erster Band.
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Navigations-Acte. — Niederlage.

Navigations - Acte, ist in England das Schifffahrtsgesetz vom Jahre lbölund tbkl, nach welchem Güter und Waaren, ohne Ausnahme, aus Asien,Afrika und Amerika, nur in brittischen Schiffen eingeführt werden durften,europäische aber das Erzeugniß des Landes sein mutzten, dem das Schiff an-gehörte, wenn sie Eingang in den englischen Häfen finden wollten. Auchdurfte nach ihr kein fremdes Schiff in einem englischen Hafen Rückfracht ein-nehmen. Sie besteht jedoch nicht mehr in ihrer ganzen Ausdehnung, sondernhat wesentliche Veränderungen erlitten. In den vereinigten Staaten vonNordamerika wurde >787 ebenfalls eine Navigations - Acte erlassen, die aber >nur gegen England gerichtet war.

Nebenhandlung, insbesondere die Ausübung des Verkaufes von Artikeln,welche zu dem eigentlichen Geschäfte nicht gehören, z. B. eine kurze Waarcn-handlung und ein Tabackverschleiß; hier ist der Tabackverschleiß die Neben-handlung. Nebenrechnung, <7onto a /rarte, (ionto s-PM'ato, 6sintoxcrrtr'cokare ^ ist jene Rechnung, welche eröffnet wird, um Posten darauf zubringen, welche in der gewöhnlichen Rechnung eines Handelsfreundes nichtwohl untergebracht werden können oder sollen.

Negociren, handeln, Geschäfte treiben, unterhandeln, Geld- und Wechsel-handel ohne Befugniß treiben. Negociant, der Kaufmann. Das Negoz,ein Handelsgeschäft.

Rehmer des Geldes wird auch der Trassant genannt.

Rennwerth, Nomi'nalwerth, ist der Werth, welchen eine Sache nur demNamen nach hat, der oft bedeutend höher als der wirklich innere (Real-)Werth angenommen wird, welches besonders bei Münzen der Fall ist. BeiActien und Staatspapieren ist der Nennwerth oder Nominalwerth derjenige,auf den sie lauten.

jVetto, rein, genau, heißt im Handel, l> beim Gewichte die reine Schwereeiner Waare ohne alle Verpackung (Emballage); daher: eine Waare nettowiegen, sie mit Absonderung alles nicht dazu Gehörigen wiegen, die auf dieseArt gefundene Gewichtsmenge ist das netto Gewicht; 2) in Rechnungen, derreine Betrag nach Abzug alles Abzuziehenden, heißt der netto Betrag; 3) imBuchhandel, der reine Verlagspreis, ohne den üblichen Rabatt mit in Rech-nung zu bringen (der Preis nach Abzug des Rabatts), ist der netto Preis.Das netto Produkt, die reine Summe einer Verkaufs-Rechnung nach Abzugaller Provision und Spesen, netto /ir'cavo, der Preis einer für Rechnungeines Andern verkauften Waare, welcher sich nach Abzug aller Unkosten zeigt,netto Gewinn, der reine Gewinn.

Niederdrücken, im Preise Herabgehen machen; eine Waare im Preise nie-derdrücken, die Verkäufer durch angestellte Operationen nöthigen, daß sie eineWaare billiger geben müssen.

Niederlage ist I> der Ort, wo ein Handelsmann seinenVorrath von Waa-ren aufbewahrt; 2) insbesondere sichere Gebäude und Orte, wo die Kauf-mannsgäter von Seiten der Obrigkeit eines Platzes verwahrt werden; 3) derVerlagsort der Manufacturisten und Fabrik-Inhaber, wo sie die erzeugtenWaaren verschließen; daher Riederleger, der Fabrikant oder Manufacturist,welcher eine Niederlage halt. Niederlagsgerechtigkeit, a) das Recht der Fa-brik- und Manufacturbesitzer, Niederlagen ihrer erzeugten Waaren errichten ^zu dürfen; h) die Vorschrift oder das Gesetz, nach welchem auf manchen Han- .