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Pfahlgeld. — Präjudicrren.
Pfahlgeld, auch Hafengeld und Seezoll genannt, ist die Gebühr, welchefür aus- und eingehende Waaren in einem Hafen bezahlt werden muß.
Pfand, wird im Handel überhaupt jeder Gegenstand genannt, welcher demGläubiger für ein gegebenes Darlehn an Waaren oder an Baarem von seinemSchuldner eingehändigt oder übergeben wird, um sich im Nichtzahlungsfalledamit bezahlt machen zu können. Pfandgläubiger, derjenige, der für eineForderung an den Cridar ein Pfand in Händen hat.
Pfeifen- und Carottengut, sind Benennungen der Tabacksblätter nachihrem Gebrauche. Pfeifmgut, heißen jene, welche zum Rauchtaback, undCarottengut die, welche zum Schnupftaback verwendet werden.
?r«oe,-e-Wechsel (f si xincer«), der nachBelieben des Präsentsten zahl-bar ist.
?r«ee, Stuck.
Pipe, ein langes, schmales Faß zu Wein, Öl rc., auch die Benennungeines Maßes derselben.
Placiern, einen Platz anweisen, unterbringen; eine Waare placiren, sieverkaufen, anbringen; gut placiren, gut an Mann bringen.
Platzpreis, heißt der auf einemHandelsplatze gangbare Preis einer Waare.
Platzwechsel ist ein trockner, unförmlicher Wechsel, ein Schein oder Bil-let in Wechselform, welchen die Handelsleute eines und desselben Platzes ein-ander über verkaufte Waaren auszustellen pflegen.
Plombirm, verbleien, Waaren mittelst angelegter Bleie, die an den En-den der Packschnuren befestigt werden , unter Verschluß nehmen
Police, Polizza, heißt der zwischen dem Versicherer einer zur See versand-ten Waare, und dem Versicherten abgeschlossene und ausgefertigte Affecuranz-oder Versicherungs - Vertrag, vergl. Affecuranz. '
Portalen, heißen die Verzeichnisse, worin alle auf einem Handelsplätzeoder in einem Hafen täglich ankommende Waaren, mit dem Marca und Nu-mero, und dem Namen des Empfängers angezeigt werden, welche für denHandelnden besonders wichtig sind.
Porto, Gebühr, welche für die mit der Post gehenden oder kommendenBriefe entrichtet werden muß.
Post, eine Summe Geldes oder eine Unzahl Waaren, welche in den Bü-chern der Handelsleute eingetragen oder verzeichnet ist, eine Geschaftspost, aucheine Partie Waaren oder ein Geldbetrag selbst, daher: Waarenpost, Geldpost.
Postdatiren, voraussetzen; die Zeit, wenn ein Brief oder ein Wechsel ge-schrieben ist, weiter hinaussetzen; z. B. einen am l o. Februar wirklich ge-schriebenen Brief oder ausgestellten Wechsel vom 10. März datiren, heißt ihnpostdatiren. ?ost Kcrsptum?, abbrev. K., die Nachschrift, dasjenige,was man zu einem Briefe, wenn er schon ganz vollendet und unterschriebenist, noch nachschreibt.
Practl'cant, heißt derjenige, welcher unter gewissen Vergünstigungen dieGeschäfte einer Handlung erlernt, und dafür sich verbindet, dem-Hand-lungs - Inhaber jährlich eine bestimmte Vergätungssumme zu bezahlen. Au-ßer der Befreiung von den groben Arbeiten des Lehrlings, wird ihm auch einebedeutend kürzere Lehrzeit zugestanden.
Präciswechsel, solche, die auf das Datum des Wechsels fällig sind.
Präjudiciren, benachtheiligen, Nachtheil verursachen. präjudicl'rt, be>