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Erster Band.
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2S0 Pn'mage. — Prodigalisäts-Erklärung.

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sel Tertia-Wechsel, welches jedoch nur bei gezogenen ltrassirte»! Wechselnstattfindet.

Primage, Prime, Primgelb, s. Kapplaken.

Principal, der Herr einer Handlung.

Priorität, der Vorzug. Prioritäts - Recht , das Vorzugsrecht, besondersbei Fallimenten. Prioritäts - Schulden, Prioritäts - Gläubiger , jene For-derungen oder Gläubiger, welche bei Concursen ein gesetzlich bestimmtes Vor-recht vor den übrigen oder Gemeinglaubigern haben- ^

Prise, gute Prise, alles dasjenige, was von Kaperschiffen nach den Ge- ^setzen und Vorschriften erbeutet wird.

Privatobligation, jeder von einem Einzelnen ausgestellte Schuldschein.

Privilegium, >> ein Vorrecht, ein ausschließendes Recht, ein Geschäft al-lein treiben oder ein Gewerbe auf eine bestimmte Zeit allein ausüben zu dür-fen. 2> Ein Frciheits- oder Freibrief, wodurch solche Vergünstigungen undRechte bewilligt oder ertheilt werden. Privilegirte heißen diejenigen, denenvon Seiten des Staates solche Freibriefe ertheilt, oder dergleichen Vorrechtebewilligt werden. Privilegirte Creditoren, bevorrechtigte Gläubiger, find beiFallimenten und Concursen diejenigen Gläubiger, welche durch ein in Händenhabendes Pfand, durch einen Retourwechsel rc. einen gewissen Vorrang vorden Chirographaren durch die Gesetze erhalten, und auch bei der Vertheilungin die höheren Klaffen gesetzt oder für voll bezahlt werden müssen.

?,o, per, ponr, für; so schreibt der Handlungsdiener, wenn er im Na-men seines Principals etwas Unwichtiges unterzeichnet, ohne auch gerade dieProcura zu haben, pro tlento, s. per llent. pro Memorra, auch 8pe-eies kuoti genannt, ist ein schriftlicher Aufsatz, worin der Hergang einerStreitsache erzählt und aus, einander gesetzt wird, auch eine Vorstellung oderein Bericht an eine Gerichtsstelle ec. ^

Probe, die von einer großen Partie Waare gleicher Art genommene ge-ringe Quantität, zu Beurtheilung der Beschaffenheit des Ganzen. Betrifftes jedoch Manufacturwaaren, so heißt diese Probe Muster. Der Verkaufauf Probe ist zwiefacher Art; I) wenn dem Käufer eine Probe oder ein Mu-ster zugestellt wird, und er nach dieser den Kauf abschließt, wo dann die ganzeWaare eben so beschaffen sein muß. 2) Wenn der Käufer die Sache selbstüberkommt < um binnen einer gewissen Zeit beurtheilen zu können, ob sie dieerforderlichen Eigenschaften habe, wie z. B. bei Pferden und Uhren.

Procura, die Vollmacht, die Bevollmächtigung; das Vollmachts - Instru-ment, wodurch Jemand ermächtigt wird, für Rechnung und auf Gefahr einesAndern zu schalten und zu walten, wie er es für gut befindet; insbesonderewird darunter auch die Bevollmächtigung zur Namens-Unterschreibung izurnFirmiren) einer Handlung verstanden. ?er Ifiocura, durch Vollmacht, imVollmachts-Namen, ist die gewöhnliche Formel, die von demjenigen zu derNamens-Unterschrift (Firma) gesetzt wird, welcher bevollmächtigt ist, an desPrincipals Statt zu unterzeichnen (firmiren), worunter dann auch der Namedes Bevollmächtigten (Firmahabers) gesetzt wird. Procura - Führer, Pro- ^curant, heißt nun der zur Unterzeichnung einer Handels - Firma Bevollmäch-tigte.

Prodigalitäts - Erklärung, Verschwendungs-Erklärung, heißt die öffent-liche Anzeige in den Zeitungsblactern, daß mit einer Person (welche dann mit