Band 
Erster Band.
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Co mtoir - Wissenschaft.

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Ausgleichungssumme, welche die Benennung Saldo oder Bilanz der Pro-ducts hat, wird durch den Divisor, welchen der Zinsfuß giebt, dividirt.Der Quotient crgiebt alsdann den Zins. der entweder in das Soll oder Habender Capitalien einzutragen ist.

§. SS. Die Products werden auf verschiedene Weise eingestellt:

1) Ganz so vollständig, wie sie durch die Multiplication der Capitalienmit der ihnen angehörigen Zeit entstanden sind.

2) Auf die Art. daß man. um die Addition der Products zu erleichtern,diesen, statt der letzten zwei oder drei Ziffern zur Rechten. Nullen giebt, undzwar so. daß man für mehr als so gleich 100 annimmt und die Zahl derHunderte um eine vermehrt. Die bis 50 und weniger betragenden werbenhingegen gar nicht gerechnet, sondern alsdann durch Nullen ersetzt. Betra-gen S Ziffern mehr als 500. so setzt man dafür l 000 und vermehrt die Zahlder Tausende um eins; find es nur 500 oder weniger, so fallen sie ganzweg. und an ihre Stellen kommen Nullen.

3> Auf andere Art. zu gleichem Zwecke, indem die letzten zwei Ziffernrechter Hand von den Producken abgeschnitten werden, und mit dem Divisor,den der Zinsfuß giebt, auf gleiche Weise «erfahren wird. Da in beidenFallen sowohl mit den Probucten als mit den Divisoren eine Veränderungvorgenommen wird, so ist der Unterschied in den Zinsen gegen die erste Artnicht sehr bedeutend, sobald diese Veränderung nur zwei Ziffern betrifft.Handelt es sich jedoch,um die Veränderung oder Hinwegnahme von Z Ziffern,so kann der Unterschied in den Zinsen schon bedeutender werden.

§. bv. Die Zinsrechnung nach Producten ist am üblichsten. Alleinsowohl diese (wenn sie nämlich he« Banquier nicht nachtheilig sein soll). sowie die, wo der Zins eines jedön Postens sogleich eingestellt wird. ist nur indem Falle anwendbar, wo der Zinsfuß gegenseitig gleich ist. und der Han-delsfreund . im Laufe der Rechnung immer Schuldner bleibt. Wenn er hin-gegen zuweilen auf einige Tage Gläubiger würde, so vergütete der BanquierZinsen von Geldern, wovon er für sich keinen Nutzen ziehen könnte. Nochmehr: Ein mit dem Rechnungswesen innig vertrauter Kaufmann hat Rech-nung bei einem Banquier und macht viel Geschäfte mit ihm; der Banquierhat aber im Gebrauch. ihm Conto - Corrent nach vvrgedachter Art Zinsrech-nung zu geben; so wird der Kaufmann, wenn er sein Interesse versteht, undihm die Mittel zu dessen Benutzung zu Gebote stehen, seine Deckung jedesMal so einzurichten suchen, daß ihre Verfallzeit um einige Tage früher statthat. als die seiner Tratten, besonders wenn er auf lange Sicht gezogenhatte. Der Banquier wirb ihm bann, ohne es wahr zu nehmen. Zinsenvergüten und offenbar Schaden leiden, weil er die empfangene Deckung in ei-nigen Tagen zur Bezahlung der Schuld des Kaufmanns anwenden muß,ohne davon Nutzen ziehen zu können.

«) Die Zinsberechnung nach der Stufenleiter oder die Staffelrechnung.

§. KI. Bei dieser berechnet man nicht, wie bei jeder andern Zinsrech-nung, den Zins jedes Capitals mit seiner ihm zugehörigen Zeit, sondern nurden Zins der Summe, welche durch das Hinzufügen oder Abziehen der Capi-talien, wie solche nach der Ieitfolge im Soll oder Haben der Rechnung vor-kommen, entstanden ist.

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