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Banken verschiedener Länder.
I77S hatte sich die Masse der in Kupfer zahlbaren Bankscheine bis aufSOS Millionen Peichsbank.Thaler vermehrt, welche sehr niedrig herabgesetzt,und dennoch nicht bezahlt und eingelöset wurden. Die gegenwärtige Regierungbeschäftigt sich sehr ernstlich mit der Verminderung und Realisation des Pa-piergeldes, und steht zu erwarten, baß Schweden hinter andern Landern nicht ,zurückbleiben werde. Die in Laxe'» Iruxels in 8veävn, vol IV., 1 Lv I— 1 SS gegebene Geschichte des schwedischen Bankwesens nachzuschreiben, muß Mbillig Anstand genommen werden, indem des Unwahrscheinlichen mehr als desGlaubwürdigen darin enthalten ist.
Norwegen hat zu Christian!» und Drontheim seine eigenenVankcomptoire, welche Banknoten ausgeben, und zwar zu l, 5, lv, Svund lvll Species) und ist der Cours derselben gegenwärtig (1832) 138 Spe-cies Papier für log Species Silber.
§. lS. Banken des Königreichs beider Sicilien.
Neapel hat in seiner Hauptstadt Neapel zwei bedeutende Bankan-stalten. Die erste und älteste ist die seit l 81o errichtete Nationalbankbeider Sicilien, welche auf Actien, die 4000 ü 2S0 Neapolitanische Du-cati, oder eine Million Ducati Fond betragen, gegründet worden ist. Die-selbe discontirt, leihet Gelb auf Gold, Silber, Staatspapiere und auch Waa-ren, treibt eigene Geschäfte und -nimmt Deposito gegen Zinsen. Die von der-selben ausgestellten Rottn stehen dem baaren Gelde gleich, und werden vonJedermann genommen. Die im Jahre 4827 errichtete Bank, mit einem Fondvon so Millionen Ducati hat den Zweck, den Besitzern von Grundstücken undGütern, Manufactur- und Fabrikunternehmern rc. gegen Sicherheit Geld zu ^billigen Zinsen vorzuschießen, Handlungsunternehmungen aller Art zu beför-dezn, und alle in diesen Zweig einschlagende Geschäfte selbst zu betreiben.
§. 44. Banken in Spanien.
Die Geschichte der Bankanstalten von Spanien ist folgende: Im Jahre1K17 kamen die Cortes beim Könige Philipp IV. ein, und ersuchten imNamen der Nation, auf das dringendste, um Errichtung einer Bank. ImJahre 162l wurden auch die Befehle dazu erlassen, doch blieb die Sache un-ausgeführt, indem die unglücklichen Regierungsjahre jenes Monarchen, so wieandere ungünstige Umstände, die Ausführung aufzuschieben geboten. Erst un-ter Karl IV. am 2. Juni 1782 wurde die St. Carlosbank angelegt, unddie deßhalb erlassene Verordnung in XXXV. Artikeln bekannt gemacht, welchesich über die Freiheiten und Befugnisse der Anstalt, deren Dauer auf 20 Jahre,der Fond von 1S Millionen Piastern, in 150,000 Actien zu 2ooa ksnleili>6 VsIIon, die Ernennung der Directoren u. s. w. verbreitet. Die Bank !sollte vorzüglich eine Diskontobank sein, deren innere Administration durch dieActionnaire selbst beaufsichtiget werden sollte, die zu dem Ende von Zeit zuZeit Generalversammlungen zu halten hatten u. s. w. (Siehe Vietioniiuireuniversel eomnikre« ste. I. 4rt. Rmikfus 4V. karis 1805).
Die Geschäftsführung der St. Carlosbank scheint aber nicht mit der Ordnungund Strenge gehandhabt worden zu sein, wie die erwähnte Verordnung inXXXV. Art. es ziemlich genau bestimmte; denn die Regierung hatte dieFonds derselben dergestalt in Anspruch genommen, daß solche der Bank dieSumme von 62g Millionen Realen schuldig geworden war, welches gerade soviel ausmacht, als der erste Bankfond betrug (15 Millionen Piaster), Diese