Bon den Staatspapieren.
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4 auf 3i- K herabgesetzte wovon sie ihre jetzige Benennung haben. Sie fallenam 10. April und 5. October.
Au den in England coursirenden Handelspapieren, wenn auch nicht zuher englischen Staatsschuld, gehören auch die wirres per Oent Imperinl^nniiities, 3 A kaiserliche Renten, eine Schuld Oesterreichs an England, diein den Jahren 1735 und 1797 aufgenommen wurde, um die damaligen Krie-geskosten zu bestreiken, und ursprünglich 7,592,533 Pf. St. 6 Sch. 8 D. be-trug. Die Renten sind am 5. Januar und 5. Juli fällig.
Noch sind Handelspapiere die Inäiu 8toek; Actien der seit 1708 ver-einigten Inilin lüonipllnx (uniteä Loinpsnz- ok mereliuiit» c>k 1n>»-Innü truäliiA t!><> tlie Lsnt-Iiillies), deren Capitalstock 6 Millionen Pf.St. betragt, nach einem im März 1797 vom Könige genehmigten Parlaments-beschluffe aber bis auf 8 Millionen erhöht werden darf, mit Verfall am 5.Januar und 5. Juli. Der Dividend stieg seit 1708 beständig und betrug1793 bereits I0j K; ferner die lustig. Loiiüs, Actien derselben Compagnievon 1000, 500 und 100 Pf., die jetzt 8,7 K stehen und am letzten März undletzten September jeden Jahres fällig sind. Die Ostindische Compagnie nimmtihre Stocks nach Kmonatlichcm Verfall der Renten für Einkaufe in ihren jähr-lichen großen Thee- und anderen Versteigerungen in London an Iahlungsstatt.
Außer diesen genannten Papieren und den Actien vieler Privatvereineund Docks hat die Londoner Börse ungefähr zwanzig Sorten fremder Papiere,die regelmäßig notirt werden, von denen 7 fortwährend Zinsen trugen, 13hingegen die Zahlung einstellten als Oprocentige: von Buenos-Ayres, seitJuli 1817, von Chili, seit März 1825, Columbien, vom ersten Anlehn seitMai 1826, vom zweiten feit Januar 1826, Mexikanische Papiere von 1326,seit Juli 1827, von Guatimala seit Februar 1828, von Peru, seit October1828, und 5procentige, von Griechenland, vom ersten Anlehn seit Januar1827, vom zweiten seit Juli 1827, von Mexico seit Juli 1827, von Portu-gal seit December 1823, von den spanischen Cortesbons 1822 und 1823 seitdem 1. November 1823.
Griechische Anleihen, in London gemacht, sind: 1l Eine von 300,000Pf. St., im Jahre 1824. 2> Eine von 2 Will. Pf. St., im Jahre >825.Beide sollten mit 5 Z verzinst werden, doch blieben die Zinsen gleich Anfangs"rückständig. Eine dritte Anleihe sollte unter Baierscher Garantie zu Standekommen.
§. 13. Staatsschuld und H an d e l s p a p i e r e Frankreichs.
Das französische Staatsschuldenwesen, welches bereits eine Höhe von5,800 Millionen Francs erreicht hatte, wurde 1797 dadurch in Ordnung ge-bracht, daß, in Folge des Gesetzes vom 50. September, die alte noch aner-kannte Schuld, nachdem die Forderungen der Emigranten bereits davon ge-strichen waren, auf ein Dritttheil ihres Nominalwerthes reducirt wurde, wel-ches, unter dem Namen tivrs consolillü, als hinfortige Staatsschuld aner-kannt, durch das Gesetz vom 29. Januar 1798 in 5 K Renten verwandelt undin das neu errichtete große Staatsschuld-Buch (Aranä livre äe Is äett«piililiyue) eingetragen ward. Die im Jahre 1809 bereits auf 107,600,000Fr. ermäßigte Staatsschuld steigerte jedoch der Krieg mit Spanien und derdarauf erfolgte russische wieder, sowie Napoleons Rückkehr von Elba und dieFrankreich auferlegten Contributionen von 700 Millionen Fr. abermals neue