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Dritter Band.
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Von den Staatspapieren.

men suchen. Werden nun viel solcher Geschäfte zu gleicher Zeit gemacht, sofällt im ersten Falle der Tagespreis so wie er im letzten Falle steigt.

Wo, wie in Paris und auf mehren deutschen Platzen, den Schlußbriefendie Clausel: „auf Verlangen früher, xlutöt st volontö" beigefügtwird, liegt in derselben oftmals ein Grund zum Steigen des Tagespreises;steht nämlich der Börsepreis der Tageskäufe höher als der der Zeitkäufe, sokaust man unter jener Clausel auf Zeit, kündigt aber frühzeitig, wodurch der 'Lieferant genöthigt wird, sofort comptant einzukaufen, wo ihm dann, weil erkaufen muß, die Papiere natürlich höher zu stehen kommen und also ihr Ta-gespreis steigt.

Der Report <die Differenz zwischen dem Einkaufs- und höher gegrif-fenen Verkaufspreise, auch Prämie genannt) hat gleichfalls ein bedeutendesGewicht, indem er zeigt, ob viel oder wenig baares Geld, viel oder wenig Pa-pier auf einem Platze sind; ist wenig Baares vorräthig, so steigt er und diePapiere sinken; ist der Platz dagegen hinlänglich mit baarem Gelde versehen,so fällt er und die Papiere steigen.

Zu Ende jeder Woche Pflegt sich der Tagespreis gewöhnlich immerEtwas zu heben, weil der Sabbath und Sonntag keine lebhaften Geschäftegestatten, Mancher aber doch sein Gelb diese Tage über nicht mäßig liegenlassen, vielmehr die mögliche Besserung des Tagespreises inzwischen mit genie-ßen will.

Eben so wirken auch die gewöhnlichen Abrechnungstage, in der Mitteund zu Ende des Monats, in der Regel auf den Tagespreis besonders ein. >

Auch die Umtriebe der Kntroininvurs haben Einfluß auf den Tages-preis; obgleich deren künstliches Steigern und Drücken desselben durch die nie-drigsten Mittel, als Ausstreuung falscher Gerächte, Verbreitung nachtheiligirZeitungsnachrichten u. s. w, hinlänglich bekannt ist, so lehrt doch die Erfah-rung, daß sie oft durch solche Operationen, für den Augenblick, Schwankungenveranlassen.

§. 2S. Bestimmung und Bekanntmachung des Tagespreises.

Bei der Bestimmung des Tagespreises geht man entweder von einem ge-wissen Rormalcapitale oder von einer bestimmten Rente aus und sirirt da-nach den jedesmaligen Kaufpreis jenes oder dieser; in London dienen die 3 KStocks, in Paris die 5 oder L H Renten, in Frankfurt a. M. die österreichischenMetalliques zum Maßstabe. Bei Staatspapieren mit festen Jahreszinsenwird der Tagespreis gewöhnlich auf die Einheit von 100 gestellt, was diesegegen baares Geld über Ivo steht, wird als KIus und was sie unter lvo steht,als Minus bemerkt; die Zinsen bleiben aber der besondern Berechnung unter »den Interessenten überlassen. Sind also z. B. österreichische Metalliques zuStzL notirt, so heißt das so viel: man kann für gkj fl. lvo fl. jener Papierekaufe». In London und Paris wirb jedoch die'laufende Rente in den Tages-preis aufgenommen; stehen z. B. die LAigen Renten in der ersten Hälfte deSMärz oder Septembers 1V8 Francs, so ist der Caxitalwerth nur tOSj ssr.,

2^ aber ist der rückständige Betrag der Rente vom letzten Semester (5ouis-ssnco), weßhalb in Paris so notirt wird: Kontos oinc^ pour eent c«n>soliäos, zouissnnco äu 22. mars oder Kontos trois xour vent, .jouis-sirnoe >Iu 22. juiii.