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Dritter Band.
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3VL Vereine zum überseeischen Handel»

wöhnlich dauert es,fünf Jahr, ehe ein Director nach seinem Eintritts in darDirektorium Mitglied des Eorrespondenzausschuffes wird, eine Einrichtung,die den oft beklagten Nachtheil hat, daß Männer, die in Indien wichtige Aem-ter bekleideten, den Schatz ihrer Erfahrungen unbenützt lassen müssen, währendfie sich Handelsgeschäften widmen müssen, die ihnen fremd sind. Die Kauf-leute haben als die reichsten Mitglieder vorherrschenden Einfluß, allein seit derkaufmännische Charakter der Compagnie in der Leitung der Staatsverwaltungunterging, ist die Gegenwart kaufmännischer Mitglieder der Wirksamkeit derBehörde oft hinderlich geworden und die Civil- und Militairbeamten derCompagnie setzen keineswegs ein hohes Vertrauen auf die Verwaltungsgeschick-lichkeit des Court »k ckirvctors. Uebrigeus ist die Mitgliedschaft im Corre-fpondenzausschuffe fast nur Nebenbeschäftigung bei andern Bervssarten, da dieGeschäfte selbst von nicht verantwortlichen Unterbeamten besorgt werden. EinDirector bezieht jährlich 20,000 Pf. SterUng, Der Vorsitz in der Versamm-lung wechselt nach kurzen Fristen. Die zu bestimmten Zeiten stattfindendeneue Wahl des Court ok äirovtor» ist eine bloße Formalität, da die Wie-dererwählung gewiß ist. Diese Behörde vermittelt auch die Verhandlungenmit der Regierung, deren Organ das Lourä ok oontrol ist, durch welches dieVerfügungen der Direktoren den Behörden in Indien zukommen. Die Lokal-verwaltung in Indien wird durch die Präsidentschaften Bengalen, Madrasund Bombay geführt. Der von der Krone, im Einvcrständniß mit den Di-rektoren, ernannte Generalgouverneur von Indien ist zugleich Präsident vonBengalen; ihm steht ein Verwaltungsrath (Counoik) zur Seite. Die Ver-waltungsbeamten sind meistens Männer, die von früher Jugend an in Indiengelebt und sich in verschiedenen Dienstverhältnissen praktische Kenntnisse erwor-ben haben, doch sind die höheren Verwaltungsstellen gewöhnlich Männern vonhohem Range zugetheilt, die ihr Leben in einem Kreise zubrachten, wo sie vondem Einflüsse der Parteiansichten weniger berührt wurden. In den drei Prä-sidentschaften bestehen die Verwaltungsbeamten bloß aus Europäern, und nurin den neu eroberten Gebieten, besonders in Mittelindien sind in

die untern Verwaltungsstellen Eingeborne aufgenommen worden, obgleich de-ren Anstellung auch in höheren Aemtern schon längst empfohlen wurde. Vonjeher war die Verwaltung der ostindifchen Compagnie höchst verschwenderisch,und es gibt bei derselben eine Menge überflüssiger und hoch besoldeter Beam-ten. So hat die der Verwaltung der Compagnie unterworfene Insel St.Helena, mit höchstens 3000 Bewohnern, einen Gouverneur, einen Berwal-tungsrath und 18 hohe Beamte, und die Kosten der Verwaltung betrugen seit1822 jährlich 120,000 Pf. St.

Die Kerritorialeinkünfte der Compagnie wurden 1828 auf beinahe 23Mill. Pf. St. angeschlagen, wovon über 16 Millionen durch die Grundsteuer,und, unter den übrigen Einnahmen, gegen 4 Millionen durch den Alleinhandelmit Salz und Opium gewonnen wurden. Auch der religiöse Aberglaube wirdbesteuert, indem die Regierung eine Kopfsteuer von jedem nach Dschaggreu^und Dscheia Wallfahrtenden Hindu, zu 5—I L Rupien erhebt, welche jährlich40,000 Pfund Sterling eintragt, und auf gewissen Stellen am Ganges mußjeder Gläubige für die Erlaubniß, sich im heiligen Flusse zu baden, b Schil-ling bezahlen. Nach dem birmanischen Kriegs 1S2S wurde auch eine Stem-pelsteuer eingeführt, die sowohl Briten als Jndier betraf und zu lauten W-