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der vorzüglichsten Handelsplätze.
die neun Hauptstraßen in Form eines Fächers auf das Refldenzschloß hinlau-fen. Der Ort rechnet nebst sämmtlichen Badenschen Landern nach
Reichsgulden zu 5V Kreuzern ü 4 Pfennig, deren Iahlwerth der 24 fl.Fuß lä, 17j Preuß. Silbergroschen) ist.
. Wirkliche Landesmänzen sind inGolde: Ducaten und Karolinen, ganze und kalbe.'
Silber: Kronthaler zu 2 fl. 42 Kreuzer, Conv. Speciesthaler zu 2 fl. 24Kreuzer, und Gulden, 20, 10, 5 und 1 Kreuzer.
Kupfer; Kreuzer, ganze und halbe.
Won ISIS bis IS27 geprägte Münzsorten:
Gold: Doppelte und einfache Ducaten von 10 und S fl.; von den Doppeltenrechnet man 34 Stück s. 21 Karat 8 Gran fein auf die rauhe, und L7MStück auf die feine Köln. Mark. Die Einfachen nach Verhältniß.
Silber: 2 und 1 fl. Stücke, 12^ und 24j Stück ü 12 Loth fein auf diefeine Köln. Mark (s. S4j- und 17^ Preuß. Silbergroschen); 5 Kreuzerstäcke. ü K Gran und 3 Kreuzer u 5 Grän fein, oder 280 und SOS auf die Köln.Mark fein.
Seit 1828 prägt man in
Golde: 10 und 5 Thalerstücke zu 1000 und SOS Kreuzer (ISD und Sj fl.);von den Erstern gehen 2oH Stück und 21A Loth fein auf die rauhe, also22ML auf die feine Köln. Mark; die Andern nach Verhältniß.
Silber: 1, j-und j Thalerstücke zu 100, so und 25 Kreuzer ü 14 Lothfein; von ganzen Thalern 14A- auf die Köln. Mark fein tü 28j Preuß.Silbergroschen); die Andern nach Verhältniß. 1VV dieser Thaler — S5,VSThaler Preuß. Courant, und lüv Thaler Preuß. Courant — 105,13 Ba-densche Thaler.
Aehner zu 10 Kreuzer ü S Loth fein und 158 auf die Köln. Mark fein.
Fünfer und Dreier zu 5 und z Kreuzer st 6 Loth fein, 335 und 550auf die Köln. Mark fein.
Kupfer: Ganze und halbe Kreuzer von ^ und ^ Loth Badensches Gewicht.
Anmerk. Seit 1SS1 ist die Prägung der Thalcrstäcke st loo Kreuzereingestellt, dagegen prägt man wieder Kronenthaler.
Fremde Scheidemünze ist hier seit I82S verboten; ausgenommen find dieBaierschen, Wärtemberger und Hessendarmstädter 6 und 3 Kreuzerstücke.
Preuß. Thalerstücke werden seit dem 10. Juli ISSv zu 1 fl. 45 Kreuzerin allen Cafsen angenommen.
In Wechselgeschäften richtet man sich nach den Frankfurter Wechselcour-sen. Uso ist laut Handelsgesetz vom i. Juli 1S0S dreißig Tage nach Ausstel-lung des Wechsels; die Monate werden nach Angabe des Kalenders gerechnet.Respecttage sind nicht. Ein Wechsel zur Mcßzeit zahlbar, ist den Tag vordem letzten Meßtage, oder wenn sie nur einen Tag dauert, an demselben Tageder Messe fällig; fallt der Verfalltag auf einen gesetzlichen Feiertag, so ist eram Tage zuvor zahlbar.
Maße und Gewichte
im Badenschen find meist in ein rundes Verhältniß zu den Französischen gesetzt.
Die Elle von 2 Fuß hält <255,S6) 265 Franz. Linien. Im Kleinenrechnet man lo Badensche Ellen — 6 Meter und 8 Badensche Ellen — 7Brabanter.