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Münzen, Maße und Gewichte
ten, den Schwedischen gleich, auf S4 Schilling Species gesetzt; andere be-rechnet die Münze zu Stockholm nach folgenden Sätzen:
Goldmünzen: Friedrichsd'or zu 1I, Guineen zu 2IK, Sovereignszu 2j-, Zmperials von S Rubel zu 1-^, und Napoleonsd'or zu 11-1 Ducaten.
S ilber m änzen: Spanische Piaster zu 44 ^ Franz. S Franken-stücke zu 41 Dän. Species zu 4SH Crusaden von 4vv Rees 23^ j),Preuß. Thlr. zu 31^ ss, und Russische Rubel zu SS ^ in Silber.
In Speciesbankozetteln zahlt die Bank von Stockholm und andere Dar-lehn-Comptoire nach dem Reichstagsbeschluß von 18S0 fürSchwedische, Holländische und andere Ducaten ... 5 Thlr. S2
Hollsteinsche, Dänische und Norwegische Species ... 2 - 28 -
Englische Kronen .. 2 - 32 -
Deutsche Convent. Speciesthaler .2 - 18^ -
Spanische Piaster und Amerikanische Dollars .... 2 - 22 ^ -
Französische 5 Frankenstücke ..2 - loß -
Preußische Thaler ..1 - 33^ -
Russische Rubel lseit 1807). 1 - 40j--
Läneburgschs und Mecklenburgjche neue-I Stücke . . . 1 - 15D -
Für jedes fehlende As werden 2^- Rundstück in Abzug gebracht; im täg-lichen Verkehr werben diese Münzen indessen einige pCt. höher gehalten.Stockholm wie Gothenburg wechselt in Species Bankonoten veränder-
lich ») und nach dem Silberpari undzahlen auf _ §S.P.^ _für
Amsterdam
70
Lage . . »I 2 l
44^1
l Thlr. Holl. Courant.
Frankreich
90
. . » 2 sz -
s-z
1 Frank.
Hamburg
. . »122 -
47 z
1 Thlr. Banko.
Lissabon
. . *48 -
20 K
1 Lrurucla von 40V koi«
Livorno
. . »Ivö -
4Sj
1 «In otto.
London
- »12Rthlr. 20 -
4-l-
l Liverstsrling.
Spanien
. . »107 -
47,2
1 Luc. äo 6umliio.
Kopenhagen
8
. - »ssz-
S8§
1 Rthlr. Reichsbankogeld.
Berlin
30
. . *65 -
31,3
1 - Preuß. Courant.
Lübeck
67
. . »los -
S8L
1 - Lübisch -
Etralsund
. . *33 -
31,3
1 - Preuß. -
Petersburg
30
»2S -
ssz
1 Rubel Banko.
Der Uso in Schweden bedeutet insgemein 1 Monat nach Sicht, undWechselbriefe, die nicht auf Sicht oder auf 2 und 3 Tage nach der Präsenta-tion zu bezahlen, gestellt sind, genießen nach dem Verfalltage noch sechs Re-spekttage, worunter Sonn- und Festtage mit begriffen sind.
Fallt der letzte Respecttag auf einen Festtag, so muß man den Tag vor-her bezahlen oder protestiren lassen. Dies gilt auch von Wechseln, die erstnach dem Verfalltage ankommen, und ebenfalls nicht mehr Respekttage genie-ßen, als von dem eigentlichen Verfalltage an gerechnet, noch fehlen.
Wechsel, die in der Mitte eines Monats zahlbar gestellt find, werdenimmer als den 15. desselben Monats verfallen betrachtet, doch kommen ihnendie Respecttage zu gute. Wechsel auf Sicht oder 2 und 3 Tage nach der Prä-sentation zahlbar gestellt, müssen in 24 Stunden bezahlt oder protestirtWerden.