Gesetze und Interessen der Menschen.
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Wenn ich einige Epochen großer Noth oderGäh-rung beschreibe, so wird man den Charakter derRation in denselben entwickelt, nackt, mit starkenAugen bezeichnet finden.
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Zch sänge mit den drei Ländern an: sie sind derAnfang des Stammregisters der Eidgenossen, sosich immer weiter ausbreitet, die Rose, 'so sich im-mer weiter öffnet. — Ehe die Schweizer eine Na-tion wurden, verdienten sie keine Geschichte, weilsie keinen eignen Willen hatten. Also beschreibe ichallein, daß und wie fremde Völker Herren diesesLandes wurden, wie weit sie es besessen, unter wel-chen Königen; was besonders dieses Land Betref-fendes,unter ihnen der Anlaß entfernter Verände-rungen worden, und wann z. B. einer ihrer KönigeGesetze gegeben. Ihre übrige Geschichte gehörtnicht hieher; so wenig Hume von den Kaisern undden xarthischen Kriegen redet.
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Neue Plane brillanter Verbesserungen sind derAnwendung gemeiner Begriffe nicht vorzuziehen.Durch solche wird das Volk geleitet, durch solcheregiert man die Kantone; Regenten und Untertha-nen in dcnselbigen gehören zum Volk.
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Wenige Völker haben in unserer Entfernungvom Meer ihre Freiheit erhalten, und die Naturnebst den Folgen der «nsrigen ist desto merkwür-diger.
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Denen, welche wissen wollen, ob ich die Anlagemeiner Schweizerhistvrie für die beste Manier derGeschichtschreibung halte, antworte ich mit dem