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Zweiten Theiles Zweiter Band.
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Gemeinschaft zu unterhandeln, und keine andere Form zuzulassen, als dievon Sitzungen mit geführtem Protokoll. Dagegen hatte Caulaincourtnichts einzuwenden. Nun eröffneten die Bevollmächtigten, die verbündetenHöfe wären der Erklärung der brittischcn Regierung beigctreten: „daß jede Er-örterung über das Secrccht dem bisher bei Unterhandlungen, wie die ge-genwärtigen, üblichen Herkommen zuwider sei, daß Großbrittanien irgendein Zugcständniß im Betreff von Rechten, die es für gegenseitig verbindlichund für so beschaffen hält, daß sie nur durch das Völkerrecht geregeltwerden dürfen, ausgenommen wo diese besonderen Rechte durch specielleVerträge zwischen bestimmten Staaten abgeändert sind, von anderen Na-tionen weder begehre, noch ihnen zugestehe; daß daher die verbündetenHofe jedes Bestehen Frankreichs auf diesem Gegenstände als dem Zweckeder Vereinigung der Bevollmächtigten entgegen, und als darauf abzielend,die Zustandcbringung des Friedens zu hindern, betrachten würden." Derfranzösische Minister antwortete, daß es Frankreich nie in den Sinn gc,kommen, irgend etwas, das den Grundsätzen des Völkerrechtes zuwiderlaufe,zu verlangen, und daß er sonst keine Bemerkung in der Beziehung zumachen habe. Die Bevollmächtigten der verbündeten Höfe sagten, daßsie diese Erklärung als Annahme betrachteten- Nun verlangte Caulain-court, nachdem er zuvor bemerkt, daß ihn seine Regierung schon langeabreisen lassen, um soviel an ihr liege, das Friedcnswerkzu beschleunigen, manmöge unverzüglich in die Hauptsache der Unterhandlung selbst eingehen, undbetheuerte, daß Frankreich keinen anderen Wunsch habe, als die Gesammtheitder Vorschläge zu kennen, welche zum Aufhören des Kriegsunglückcs führenkönnte. Da erklärte der Graf Rasumoffsky, daß er seine amtlich aus-gefertigte Vollmacht noch nicht erhalten habe * **) ). Dem entgcgncte Cau-laincourt, der übrigens das übliche, auf Pergament ausgefertigte Be-glaubigungsschreiben zur Zeit der Sitzung selbst noch nicht hatte"), daßman, nachdem so viele Zeit verflossen und der Graf seinem Souverain sonahe war, auf ein solches Hinderniß nicht gefaßt sein konnte, und schlugvor, dasselbe als beseitigt zu betrachten. Allein die Bevollmächtigten derverbündeten Höfe sagten, sie wären der Ansicht, daß diese Sitzung nurden vorerwähnten Gegenständen bestimmt gewesen sei, und so wurde,nachdem noch bemerkt worden, daß die Vollmacht des Grafen Rasu-moffsky höchst wahrscheinlich im Laufe des Tages eintreffen werde, dieConfcrcnz aufgehoben.

Was Caulaincourt auS dieser ersten Sitzung für Schlüsse zog,und welche Gefühle seine Brust durchstürmten, ersieht man am Besten ausfolgendem Schreiben, das er am 6. Februar aus Chatillon an den KaiserNapoleon richtete:

*) Siehe S- 12 dieses Theiles, und ebendaselbst die Anmerkung ***). Uebrigenssagt Michailofsky - Danilefsky, I- 29, daß Kaiser Alexander dem Grafen Rasumoffsky„nach der Schlacht von Brienne neuerdings empfohlen habe, so sehr wie nur möglichzu zögern."

**) ES wurde ihm, wie aus dem Schreiben Marets aus Troyes vom 5. Februar

hervorgeht, erst an diesem Tage gesandt.