29
> ' Gleichzeitig schlosst« die vier großen Mächte den berühmten Vertragvon Chaumont ab, welcher ihren Bund noch fester kettete, und selbst in^ 'Napoleons Gemüthe jede, auch noch so leise Hoffnung, mit irgend! einer Macht in besondere Verhandlungen treten zu können, vernichteni mußte. Dieser Vertrag wurde am 1. März unterzeichnet, und dehnte sichnicht nur auf die Gegenwart aus, sondern sollte auch für die Zukunft einBollwerk gegen alle Ucbcrgriffe Frankreichs sein. Der Eingang lautete:
' „Da Ihre kaiserlichen und königlichen Majestäten, der Kaiser von Oestcr-reich, König von Ungarn und Böhmen, Seine Majestät der Kaiser allerRcußcn, Seine Majestät der König der vereinigten Reiche Großbrittanicnund Irland, und Seine Majestät der König von Preußen, Vorschläge zumAbschluß eines allgemeinen Friedens an die französische Regierung habengelangen lassen, zugleich aber auch von dem Wunsche beseelt sind, auf denFall, daß Frankreich diese Fricdcnsvorschlägc ablehnte, die zwischen Höchst,ihnen bereits bestehenden wechselseitigen Verpflichtungen zur künftigen Fort-setzung eines Krieges, der Europa endlich von seinen Leiden befreien unddessen künftigen Ruhestand durch Wiederherstellung eines billigen Gleich-gewichtes zwischen den Mächten sichern soll, zu verstärken, auf den Fallhingegen, daß die Vorsehung Ihre friedlichen Absichten segnete, die zurAufrcchthaltung des glücklichen Ergebnisses Ihrer Anstrengungen gegen jederkünftigen Eingriff am Besten geeigneten Mittel mit einander zu verabreden:so haben Höchstgcdachtc Ihre kaiserlichen und königlichen Majestäten sichentschlossen, diese doppelte Ucbcrcinkunst durch einen feierlichen, von jederder vier Mächte mit den drei anderen abgesondert zu unterzeichnenden Trac-tat zu bestätigen." Der erste Artikel sprach aus: „Die hohen vertrag-schließenden Mächte verpflichten sich durch gegenwärtigen Tractat, im Falle,daß Frankreich sich weigern sollte, den vorgeschlagenen Friedcnsbcdingungcnbcizutretcn, alle Kräfte Ihrer Staaten zur nachdrücklichen Fortsetzung desjetzigen Krieges gegen Frankreich aufzubieten, und im vollkommenen Ein-verständnisse zu verwenden, um auf diese Weise sich selbst und dem ge-summten Europa einen allgemeinen Frieden zu verschaffen, unter dessenSchutz alle Nationen ihre Unabhängigkeit und ihre Rechte in Sicherheitbewahren und genießen können. Wohl zu verstehen, daß diese neue Ucber-cinkunft den, zwischen den vertragschließenden Mächten bereits obwaltenden,wechselseitigen Verbindlichkeiten, in Betreff der Anzahl der gegen den ge-meinschaftlichen Feind zu stellenden Truppen, keinen Abbruch thun soll,vielmehr jeder der vier vertragschließenden Höfe sich durch gegenwärtigenTractat abermals verpflichtet, zu allen Zeiten 150,000 Mann vollzählig,ohne Einrcchnung der Garnisonen in den Festungen, im Felde und gegenden gemeinsamen Feind thätig zu erhalten." Der zweite Artikel setztefest: „Die hohen vertragschließenden Mächte verbinden sich gegenseitig, mitdem gemeinschaftlichen Feinde in keine abgesonderte Unterhandlung zu treten,und weder Frieden, noch Waffenstillstand, noch sonst irgend einen Vertrag,anders als unter gemeinschaftlicher Einwilligung zu schließen. Sie ver-binden sich ferner, die Waffen nicht eher niederzulegen, als bis der Zweckdes Krieges, wie sie sich miteinander darüber verständigt und vereinigt haben,