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Band I.
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Pennsylvanische Convention, 1837.

Hr. Dickcy, von Beavcr, ernannte Daniel Ecklcs; Hr. Por-ter, von Rorthampton, ernannte A n d r e a 6 K r a n se; u. Hr. K e i mernannte Douglas W. Hvd c. Die Convention schritt alsdann zurWahl, und nach Zälilnng der Stimmen ergaben sich für DanielEcklcs 67; für A n d r e a s K r a n sc 47; für D o ug la s W. Hydc>8. Daniel Ecklcs wurde demnach als gehörig erwählt erklärt.

Hr. I n g e r s o ll, voil Philadelphia, legte folgenden Beschluß vor.welcher auf den Tisch gelegt und zum Druck verordnet wurde, nach einigenBemerkungen von Hrn. In g er soll, in welchen er angab, daß er dieAnträge als böchst wichtig betrachte, und den Beschluß bei einer künftigenGelegenheit wieder vorbringen werde:

B e sch l o ist n, Da« cs einet tesentcrit Committee übertragen werde. Bericht zuerstatten, welche Geschäfte diese Convention schicklicher Weise in Erwägung zu ziehenhake. und daß besagte Committee angewiesen werde, über eine Uebertragung folgenderverschiedenen Gegenstände, eines jede» an eine besondere, von dem Prejidenken dieserConvention zu bestellende Committee, Bericht zu erstatten, nämlich :

1- Des Gegenstandes der Gesetzgebung.

2. Des Gegenstandes der Gerichtbarkeit.

3. Des Gegenstandes des vollziehenden Departements.

4- Des Gegenstandes der Wahlen und des StimmrechteS.

0- Des Gegenstandes einer Rechts-Bill.

6. Des Gegenstandes eonstitntionSmassiger Verbesserungen.

7. Des Gegenstandes des Geldumlaufes und der Finanzen.

8. Des Gegenstandes der Corporationen und Privilegien.

9. Des Gegenstandes des Unterrichtes, der Erziehung und der Wisienschaften.

10. Des Gegenstandes der Anstellung und Dienstzeit der Beamten.

I l. Des Gegenstandes der Miliz.

12. Des Gegenstandes der öffentliche» Wege, zu Land und zu Wasier, undd hoh-en Staats-Domane.

13. Des Gegenstandes inländischer Verbesserungen.

14. Des Gegenstandes des politischen Jahres.

Nebst solchen andern Gegenständen, als besagte erste Committee ftr paffend erachtenmag, für die Verhandlungen der Convention zu berichten, und dass besagte Committeeangewiesen werde, Bericht zu erstatten, ob diese Convention durch eine Akte des gesetzge-benden Körpers in ihrer Gewalt. Verbesserungen zu der Convention, oder eine neueConstitution dem Volke zu seiner Genehmigung vorzulegen, eingeschränkt ist oder wer-de» kann.

Hr. H o p k i n s o n, von Philadelphia, machte die Bemerkung, daß dervon dem Herrn zu seiner Rechten (Hrn. Inqcrsoll) rur Kenntniß der Con-vention gebrachte Gegenstand von der äußersten Wichtigkeit sei, indem ernichts Geringeres als die Prüfung der Staats-Constitntion bezwecke, umanszinnitteln, ob es nothwendig sei, irgend einige Verbesserungen vorzu-schlagen, welche dem Volke zur Erwägung vorgelegt werden sollten. Die-se Pflicht umfasse, wie Allen einleuchten müsse,' eine große Manigfaltigkcitvon Gegenständen, und er sei mit dem Herrn einverstanden, daß man, umdieser Frage auf eine zweckmäßige Weise zu begegnen, den Geschäften ir-gend einen bestiminten Plan unterlegen sollte. Er habe deshalb eineReibe von Beschlüssen vorbereitet, welche von einer ähnlichen Natur mitden so eben vorgeschlagenen, obgleich mehr allgemein in ihrem Charakterseien, und welche er auf den Tisch zu legen und drucken zu lassen bitte.

Hr. Hopkinson legte hierauf nachstehende Beschlüsse vor, welcheseinem Wunsche gemäß anfdcnTisch gelegt u. zum Druck verordnetwurdcn.

V e sck l o sse n, Dass so viel von der Constitution als auf das gesetzgebende Departe.ment Bezug hat, einer Committee üb.rtragen werde, um in Erwägung zu ziehen, ob es