178
Verhandlungen und Debatten.
solch eine Art angeführt worden, als ob diejenigen, welche gegen diesenBeschluß wären, durch diese Widersetzlichkeit es d a h i u zu bringen ge-dächten, daß derselbe durchaus nicht in der Eommittee des Ganzen in Er-wägung genommen werden solle; dies wäre jedoch seine Absicht nickt, lindebensowenig, glaube er, wäre es die Absicht irgend eines der Herren, diediesem Entschluß entgegen wären.
Er erbitte sich Erlaubniß, setzt auch einige Worte über die Constisntionselbstjzu sagen. Ein Herr von Philad.Eo. (Hr.Earle) scheine zu glauben,daß diese Eonstitution, unter der 'wir [nmt beinahe ein balbcs Jabrhun-dert gelebt baden, durch eine Art von Hinterlist, oder auf eine Art vonTaschenspiclcrei unversehens dem Volk anfgcschuldcrt worden sei, oder umder eigenen Worte des Herrn zu bedienen, daß sie durch List, auf eineverstohlene Art, sich über sie geschlichen habe, und daß dieselbe bis auf diegegenwärtige Stunde nie von ihnen genehmigt worden sei. Allein, wennder Herr nur seinen Blick auf die Verhandlungen hinrichten wolle die bcrAnnahme der Eonstitution stattgefunden, so wurde er gewiß überzeugtwerden, daß sie den ihr angehefteten Tadel nicht verdiene. Er wolle, mitihrer Erlaubniß, auf die Umstände zurückgehen, welche in Bezug auf dieVeränderung in der alten—und die Annahme der neuen Eonstitutionstattgefunden hätten. Die ersten Schritte zu einer Veränderung in deralten Eonstitution von Pcnnsplvanicn wären in der Gesetzgebung, imMerz 1789, gethan worden. Was that diese Gesetzgebung? Sie ric-then den Bürgern der Republik Pcnnsylvanicn, welche, sagten sie, dieganze Gewalt m Hand hätten, an, in Erwägung zu nehmen, ob die StaatsEonstitution einer Durchsicht nöthig habe, oder nicht. Im Merz 1789 cm-pfähl die Gesetzgebung von Pennsylvanien, während ihrer Sitzung, denBürgern von Pcnnsylvanicn an, in ihre Uebcrlegung zu nehmen, ob sieWillens wären, unter der Eonstitution, wie sie damals bestand, fortzu-leben, oder ob sie dieselbe untersuchen und an deren Statt eine neue Eon-stitution festsetzen sollten. Die Gesetzgebung vertagte sich alsdann vonMerz an bis auf den folgenden September, während welcher Zeit die Re-präsentanten jenes Körpers verbunden waren, und ohne Zweifel es sichauch angelegen sein ließen, sich mit den Gesinnungen und Wünschen ihrerEonstitnenten bekannt zu machen. Ebendieselbe Gesetzgebung versam-melte sich alsdann wiederum im September, nachdem sie zu Haus gewe-sen unrer dem Volke des Staats, und die vollkommenste und beste Gele-genheit gehabt hatten, die Gesinnungen ihrer Eonstitnenten zu erforsche»,und den unzweideutigen Aufschluß erhalten hatten, daß die EinwohnerdcS Staats eine Durchsicht ihrer Eonstitution verlangten. Die Gesetzge-bung passirte alsdann ein Gesetz für die Erwählnng von Mitgliedern j»der Convention, um diese Eonitituten zu untersuchen, und sogleich am er-sten Tag der Versammlung jener Eonvention, war jedes Caunty des«taats, ausgenommen zwei, represcntirt. Das Volk gab daher, wie nursehen, seine Einwilligung dazu erstlich durch die Verordnung ihrer Reprä-sentanten, und abermals durch die Erwählnng der Glieder zu jener Eon-vention ; Glieder, welche von dem Volk zu keinem andern Endzweck ge-sandt wurden, alö gerade diese Eonstitution zu entwerfen, und wo jedesCaunty in dem Staat, bis auf zwei, reprcsentirt war. In Betreff derParthcien in jener Convention könne er nichts sagen; die nämlichen Par-theien hätten dazumal eristirt, welche heutzutage noch cristircn. DemVolk eben so offen wären sie alsdann zu ihrer Arbeit geschritten, wie ww