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Pennsylvanische Corweittiou, 1837.
fltvoicfcn werde, zu untersuchen, ob es zweckmäßig sei, den besagten Artikel so zu verbes-sern, daß jeder weiße Bürger, welcher das Alter von (in und zwanzig Jahren erreicht bat,m>d ein Einwohner dieses Staats ist, und sechs Monate nächst vor der Wahl in dein^annth, worin er seine Stimme anbieten mag, gewohnt hat, in dem Lau»schix oder demStadtviertel, wo er wirklich wohnt, und nirgends sonst, für alle Beamten, welche jetztvon dem Volk erwählt werden können, oder in der Folge, von dem Volk crwahlbar, gc-Macht werden mögen, zu stimmen berechtigt sein soll.
S)r. M a g c c, von Pcrri). übergab den folgenden Beschluß, welcherverordnet würde, auf den Tisch gelegt und gedruckt zu werden :
B c sch l o sse n, Daß eine Coinmittcc ernannt werde, um zu untersuchen, ob es dien-lich sei, die Constitution von Pennsylvanien so zu verbessern, daß in Zukunft die Ein-wanderung in diesen Staat freier Personen von Farbe, oder entlaufencr Sklaven ausandern Staatcir oder Territorien, verboten sein solle.
Hr. K o n i g m a ch e r, von Lancaster, übergab den folgenden Beschluß^welcher verordnet wurde, auf den Tisch gelegt und gedruckt zu werden :
Beschlossen, Daß die folgenden Verbesserungen zu der Constitution gemachtwerden:
1. Kein Glied der Gesetzgebung soll wahrend der Zeit, für welche es erwählt worden,irgend eine bürgerliche Anstellung von dem Gouvcrnör oder Senat, oder von der Gesttz-buug erhalten.
2. Irgend ei» Erwählcr, welcher irgend eine Gabe oder Belohnung für seine Stim-me j» Speise, Trank, Geld oder etwas andcrm, annehmen wird, soll solche Strafe erlei-den, als das Gesetz vorschreiben wird, und irgend eine Person, welche mittelbar oder un-mittelbar irgend eine solche Belohnung geben, versprechen oder verleihen wird, um er-wählt zu werden, soll dadurch, auf zwei Jahre, ulifahig werden, in dem Amt, wozu sie er«wählt worden, zu dienen, und soll solch anderer Strafe unterworfen sein, als das Gesetzvorschreiben wird.
3. Und sintemal die Prediger des Evangeliums, vermöge ihres Standes, dem Got-tesdienst und der Scclsorge sich gewidmet haben, und nicht in den erhabenen Pfiichtcnihrer Amtsvcrrichtungcn gestört werden sollten so soll deswegen kein Prediger des Evan-geliums oder Priester, von was für einer Benennung er auch sein möge, zu irgend einerZeit hiernach, unter welchem Borwand oder auf welche Art es auch fein möge, zu irgendoincin bürgerlichen oder militärischen Amt in diesem Staate crwahlbar, oder solches zuverleiden, fähig sein.
Hr. Cochran, von Lancaster, übergab den folgenden Beschluß, wel-cher verordnet wurde auf den Tisch gelegt und gedruckt zu werden:
Beschlossen, Daß die Constitution in dem zehnten Abjchnitt des fünften Artikelschlgendergestalt verbessert werden sollte, nämlich: Daß die Friedensrichter in den vcr-lchicdcncn Cannties dieser Republik, deren Anzahl nach dem Gesetz zugetheilt werden soll,von den Richtern der Court von Common Pleas, auf fünf Jahre in den Cannties, wo-rin sie verschiedentlich wohnen, bestellt werde» sollen.
Hr. M'Call, von Waschington, übergab den folgenden Beschluß,welcher verordnet wurde, auf den Tisch gelegt und gedruckt zu werden:
Beschlossen, Daß die Committcc über den ersten Artikel der Constitution ange-wlssen werde, zu lintcrsnchcn, ob irgend einige, und in solchem Fall, was für Einjchran-runge,, der Gewalt der Gesetzgebung, wenn jic die Erthcilung von Erlaubnißscheinen fürden Verkauf geistiger Getränke autyorisirt, zweckmäßig oder erforderlich seien.
Hr. C u r l l, von Armstrong, übergab den folgenden Beschluß, welcherverordnet wurde, auf den Tisch gelegt und gedruckt zu werden :
2* t sct) l o j j c n, Daß eine besondere Coinmittcc bestellt werde, welche erwägen soll, ob
zweckmäßig sei, in der Constitution, in Betreff der Errichtung »euer Caunties, eine^crfuguug zu treffen. '
Hf- Stevens, von der Committee, welcher die Gegenstände der ös-cnrlichcn Verbesserungen, der öffentlichen Anleihen und der Staatsschuld