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Pennsylvanische Convention, 1837.
Die Committcc berichtet ferner, das; es nicht ratbsam ist, irgend eineAbänderung in dem sechsten, siebenten, achten, zwei uns zwanzigsten unddrei und zwanzigsten Abschnitte besagten Artikels zn wachen.
Auf Vorschlag des Hrn. D c n n v,
D e r r 11 n 11, Dost' die Committcc über dcn ersten Artikel der Constitution der fer»crn Erwägung folgender Beschlüsse überhoben werde:
, R». M. A c sch l o sien, Daß der zweite Abschnitt des ersten Artikels der ConstituNon so verbessert werde, daß die jährliche Wahl der Staats-- und Cannth-Bcamtcn um'Ntcn Donnerstag und Freitag im September gehalten werde; daß der zehnte AbschnittMelden Artikels so verbessert werde, daß die General Asscmblh in jedem Jahre am ersten-biontag j„r November sich versammle.
No. 20. Bcschlo ffc n, Daß die Committce über dcn ersten Artikel der Constiturion diejer Republik angewiesen werde, zu erwägen, ob es rathfam sei, die Amtedauer derStaats.Senatoren aus dcn Termin von zwei Jahren herabzusehen. Die General-Asn a ^ ue jedem Jahre au» ersten Dienstag in» Januar sich versammeln, wenn sie>cht von» Gonvcrnör früher zusammcnbcruscn wird.
Ao. 28. Beschlossen, Daß die Coinmittec über den ersten Artikel der Constituo»" angewiesen werde, z» untersuchen, ob es rathfam fei, für eine Dcrhältnißzahi der- tprafentarion nach dcn verschiedenen Städten, Cauntice und deren Bevölkerung, inrg" der Repräsentanten dieser Rcpnblik, Vorkehrungen zu treffen.
> Uts. Durch die Erwahlnng eines Repräsentanten, von dcn Bürgern einer jeden Cityüteu icden Cannty.
»s. Durch eine Bcrthcilung der üdcrvollzahligc» Repräsentation im Verhältniß derversthiedenen Citics und Caunties.
ti on*’ 33 ‘ Deschlosscn, Daß die Committcc über dcn ersten Artikel der Constitndag * n 3 ; n'icfcn werde, zu imtcrsuchen, ob es kathfam fei, diesen Artikel zu verbessern, soJH 1 " jedes Caunty, das gegenwärtig zum Staate gehört, ivcnigstciis ei» Glied >m' "b der Repräsentanten haben soll.
tio» ' D c sch l o jsc n, Daß die Committce über den ersten Artikel der Constitn-kelg ."^"cht werde, zu untersuchen, ob cS rathfam sei, dcn sechsten Abschnitt dieses ArtiÄkich verbessern, daß die Scnatcrcn für zwei, anstatt vier Jahre, »vic in besagtem.
Wittf angegeben, gewählt werden sollen.
( cn 'Kktk * c • ^ c Daß die besagte Committec untersuche, ob es rathfam sei, den neunAla,s - des besagte» Artikels so zn verbessern, daß Senatoren in zwei, anstatt vier,jrt,« ""^theilt werden sollen, so daß die eine Hälfte der ganzen Anzahl Senatoren
® J ' u )- gewählt werden soll.
" r ö ' a n c e, von der Mindcrbcit der Commitkee, welcher deresi' k ber Constitution übertragen war, statrcke folgende» Berici H
^welcher auf den Tisch gelegt und gedruckt zu werden verordnet wurde:
'st, den zwei und zwanzigsten und drei und zwanzigstensich - ^ besagten Artikels so abzuändern, daß er laute, aste folgt, »am
Gonv/,nj»"'^ 22 Jede Bill, welche beide Häuser passirt hat, soll demtcrsrf, rr a? r überreicht werden; wenn er sie genehmigt, so soll er sie umTagen cr sie nickt genehmigt, so soll er sie innerhalb zedn
^kseudi-n . "berrciclit worden, nebst seinen Einwürfe» zu-
Haiiseä fr' nc ^u'wnrfe sollen ausführlich in die Tagcbucker desdies J 5 ’ 1 ’ ausgegangen, eingetragen werden ; wenn
steine,„gz!I^'!? ' L ck" der Senat und das Hans der Repräsentanten inschreiten - zur nochmaligen Erwägung besagter Bill
sagtkr solcher nochmaligen Erwägung zwei Drittel be-
wuna §»*2 Tchastsickn» Bersammlnng, nach gcmeinsä!astlicher Abstimch S»nzettel, mit der Passiriuig der Bill übeeiü;stimmen, so