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Band I.
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Pennsylvanischc Convention, 1837. 303

^ p n, dann wollen sie zu Gunsten der Bcibchaltnng der zwei Trittheile,^v>e es sich jetzt verhält, stimmen.

Wie, mein Herr! soll die Amtsdaner der Maßstab sein, nach welchem^vir die Schuld oder Unschuld des angeklagten Theiles zu bestimmen ba-bcn? Soll der Senat, die erhabene Assembly dieser Republik, wann erUnter der feierlichen Verpflichtung eines Eides sich berathschlagt, zuerstThatsachen ermitteln, ob die nilter Verhör befindliche Person ein le-benslänglicher Beamter oder niht ist, ebc er über deren iLchnld oderUnschuld entscheiden kann ? Ich überlasse es Ihnen, mein Herr, und ichüberlasse es den Herren dieser Eommittec, ob die Principien der Gerech-Usikeit, und die getreue Verwaltung der Gesetze nicht nach andern undhöher» Principien gehandhabt werden sollten.

Mein .Herr, ist nicht die Anklage eines Beamten ihrer Natur nah eini-lstr Mafien einem Criminal-Vcrfabren in unsern Gerichtshöfen ähnlich?Ist dem also, worin besteht denn das milde, durch unsere freien Instirn-kienen genährte Princip? Und, ich möchte diese Commiktee fragen, worinbestcht'das Wesen und der Geist jenes, durch feinen altcrthümlichen Ge-brauch (wenn ich des Ausdruckes mich bedienen darf) geheiligten Prin-cipes, an welches alle Frcimänncr mit solch einer unerschütterlichen Er-gebenheit sich anschließen? Ich meine das Verhör durch eine Jury. Inuichts anderm, mein Herr, als daß das geringste Individuum in der Ge-meinheit, wenn es vor dieses Gericht gebracht wird, und »ach einem nn-varteiischcn und reiflichen Verhör ein einziges Individuum unter denGeschwornen noch einen Zweifel hegt, derselbe zu Gunsten des Angesihnl-b'gtcn wirken und eine vossprechung zur Folge haben muß.

.Würde diese Eommittec dem wünschen, unsere höchsten Beamten inc>»e solche vage zu versetzen, wo eine bloße Mehrheit, ja, die Ansschiaglstbendc Stimme eines einzigen Individuums den Angeschuldigten derSchande und dem Verderben Preis geben möchte? ja, dem Verderben;°enn obgleich ihre Autorität sich nicht bis zur Verbängnng einer Geldbußeober körperlichen Strafe erstreckt, so trifft sie den freien Geist um so nach-teiliger; denn sie beraubt ihn der Rechte eines Bürgers, und richtet denFinger des Hohn auf ihn,so lange er lebt.

. Ich fühle die volle Ära'ft des der Eommittec von dem Herrn aus Phila-belphia in seiner gewöhnlichen treffenden Weife vorgelegten Arguments,und ich stim,„e „sst ihn in der wesentlichen Wichtigkeit einer unabhängigenGerichtsbarkeit vollkommen übereilt, und bin der unbedingten Meinung,da sie ein Hanptzweig der Regierung ist, keiner der andern Zweige inccr Gunst des Pnblicnms höher stehen sollte. Doch wann er und ich znrEntscheidung der Frage kommen, in was der mächtige Antrieb zu jenerUnabhängigkeit bestehen wird, so mögen wir leicht in unsern Ansichten ver-'chieden sein. Es genügt mir zu bemerken,daß nichtdicscSache jetzt schicklichvor der Eommittec ist, sondern die Errichtung eines solchen Tribunals,nls den Beamten in der treuen Erfüllung seiner Pflicht beschützen und ihnve> Versänmung derselben, sei seine Autorität auch noch so groß, verhaftenund bestrafen mag.

Hr. Ea r l e stimmte mit den beiden letzten Herren, welche die Eommit-ftc anredeten, hinsichtlich der zur Ueberfubrung eines Beamten im Falleiner Anklage desselben vor dem Senat zu erfordernden Anzahl, gänzlichnbercin, und wollte einer bloßen Mehrheit nicht erlaube», in irgend einem