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Band I.
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Pennsylvamschc Convention, 1837.

Anklage vor dem Senat nicht die geeignete Abhülfe ist, und daß ein zweck-mäßigeres Verfahren eingeführt werden muß—daß man nämlich die öf-fentlichen Beamten zu festgesetzten und beschränkten Perioden dem Volkeverantwortlich macht, so daß Richter und andere Beamten, wenn dasvffentliche Wohl es erfordert, ibrer Stellen entsetzt und Andere zu ikrenNachfolgern erwählt werden mögen, ohne daß irgend ein Flecken morali-sch" oder anderer Schuld auf iknen hafte. Die jetzige Konstitution be-stimmt, daß Richter in gewissen Fällen, auf eine von der Gesetzgebung anben Gouvcrnör gerichtete Addresse, ihrer Stellen wegen Ursachen entsetztWerden sollen, welche zu einer Anklage vordem Senate nicht hinreichend''nd, aber der Versuch, eines Beamten auf solche Weise los zu werden, wä-ve ein endloses Unternehmen, da sich immer ein Streit über die Fragekrhob, ob die Beschuldigungen zu einer Anklage vor dem Senat hinläng-Vit»' Und wenn man zu einer öffentlichen Anklage schritte, so wärebeinahe eine Sache der Unmöglichkeit, eine hinlängliche Anzahl desSenats in Betreff irgend einer Beschuldigung in Uebereinstimmung zuvruigen. Zwei 'Dritthcile, oder drei Vertheile, oder der ganze Senatmöge» für seine Ucbcrweisung stimmen, allein wenn sie nicht allem demsel-Puncte mit einander nbcrcinstimmcn, so behält der Richter seinestelle. Es baden sich in dieser Republik Fälle ereignet, wo mehr dennzwei Dritthcile des Senates für die Ueberwcisung emcö Richters stimm-en, und dennoch wurde er seines Amtes nicht entsetzt.

2a, es haben Fälle stattgefunden, wo beinahe der ganze Senat für die"Verurtheilung eines Richters stimmte; dennoch schlüpfte er durch, und»war aus keinem andern Grunde, als weil die Glieder nicht alle über ir-gend einen Artikel einer aus mcbrcren Artikeln bestehenden Anklage mitEinander übereinstimmten. Er glaube also, es müsse einem Jeden, wel-cher die Vorfälle in diesem Staate beobachtet habe, einleuchten, daß öffent-"chE Anklagen ganz vergeblich seien. Er werde jedoch zu Gunsten von»wei Drittheilen stimmen, weil er keinen öffentlichen Beamten der Gefahruszusehen wünsche, ein infamircndes Urtheil von einer Mehrheit eines«vrpcrs zu erhalten, welcher sich immer mehr oder weniger von politischen^Efnhlen habe, und werde leiten lassen.

de^ Biddle sagte, er wolle bei dieser Gelegenheit einige Argumente^ Opposition in Bezug aus das, was von den Herren, mit so vielem^chorucke das Volk genannt werde, kurz beantworten. Nach dem,ein l J! ^trcff des Volkes gesagt worden, möchte man es für irgendncn besondern Theil der Gemeinheit halten, welcher mit dem übrigenSvrtiVs,keiner Verbindung stehe. Er wünsche zu fragen, ob dies dertokr y sollten die Reichen ausgeschlossen werden? Sollten die Aris-Er Elchen, wie sie von Einige» genannt würden, ausgeschlossen werde» ?&.von kcinen solchen Unterscheidungen; Alle sollten in derselbenneu " ^ ^griffen werden, Reiche, Arme, männliche und weibliche Perso-u , ' ^nffe arglistigen Unterscheidungen seien geeignet einen Feucrbrandala»n ^Gemeinheit zu schleudern und großes Unheil zu stiften. Aber eroe, daß die Unabhängigkeit des Volkes in großem Maße von der lln-uitser «S-S** i,llb llnabhängigkcit der Gcrichtsbcamten abhänge. Sollenein-,.Dichter, statt unparteiisch zu verfahren, die beziebliche Popularitätaen ^^Esondern,ihrcr Entscheidung unterworfenen Maßregel berücksichti-* Sollen sie vor der Entscheidung irgend einer besondern Maßregel