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Band I.
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Pcnnsnlvamsche Convennon, 1837.

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selbe geführt werben, in bett Staub treten, nttb sie alles beflen berauben,was ein Amerikanischkr Bürger werth nnb theuer hält. Warum also sol-le einem Beamten nickt ein gewisser Schul; gesickert werben ? Warumsolle er zu seiner Ueberführung nickt mehr verlangen, als eine bloße Mehr-heit ? eine Mehrheit, welche auf nenn Personen Herabkommen mag, waseine geringere Anzahl ist, als zur Ueberführung eines gemeinen Verbre-chers erfordert wirb ; nttb für dieses Alles gebe es keine Appellation, kein"’rit of error, nnb keine Begnadigung. Er hoffe, die Eommittee werde"icht autbrechen, sondern vielmehr, daß die vorgeschlagene Verbesserungder Eonstitntion verworfen werde» möchte.

e?r. B o tt b a m war dafür, die Frage schnell abzuhandeln: Wir müssendas Eine oder das Andere thu». Wir hätten nun bereits beinahe dreiWochen mit einer Menge nnnöthigen Erörterungen zugebracht und wennes so fort geben solle, so denke er, daß das Volk, wie oft vor der Wahlbemerkt worden, glauben werde, daß wenn die Eonstitntion überhaupt ab-geändert worden, es so viele Abänderungen geben, und man sie völlig soumgestalten werde, daß sie dadurch vernichtet würde, oder wenn nickt ver-nichtet, die neue Eonstitntion doch viel schlechter ausfallen wurde, als diealte. Er denke seines Theiles, daß die von der Eommittee über den vier-en Artikel berichtete Verbesserung unnöthig, und derselbe unverbesserlichfci, und daß man lieber Alles beim Alten lassen solle. Die öffentliche'lnklage eines Richters ist, wie wir Alle wissen, eine Sache, welche vielernsthaftes Nachdenken und Ehrlichkeit in der Aufsuchung der Wahrheiterfordert, und wir Alle wissen, daß in der Gesellschaft hochgestellte Män-ner si-hx häufig ihre Feinde haben. Es giebt genug Leute, die ihre Lagebeneiden, welche sich kein Gewissen daraus machen, falsche Anklagen ge-gen sie zu erbeben, und auf diese Weise mögen sie in Zeiten großer Partei--lufreguna öffentlich angeklagt werden, und mancher Unschuldige mußleiden, well es ihm nicht gelang, ein unparteiisches Verhör zu erlangen.Er glaube, die Eonstitntion nach ihrer dermaligen Beschaffenheit könnenicht verbessert werden, und er könne nicht sehen, wie hinsichtlich der'lmtsdaner die Argumente der Glieder sich auf den Fall anwenden ließen.Er könne nicht eingehen, welchen Unterschied im Falle eines öffentlich an-geklagten Richters es machen solle, ob er sein Amt auf sieben, zehn oderzwanzig Jahre verwalte. Durch die Aufnahme dieser Verbesserung inunsere Eonstitntion möchte hochherzigen, achtbaren und redlichen Männern!e"gerechtigkeit widerfahren. In Zeiten großer politischer Aufregung, woUch Männer vorn Strome der Vornrtheile und Leidenschaften mit fortrei-ten lassen, wolle er nickt die Unterstützung der Anklage öffentlicher Beam-ou einer bloße» Mehrheit überlassen. ' Wenn das der Fall wäre, souochren manche unserer achtbarsten und besten Männer öffentlich ange*iM, aus ihren Aemtern gestossen, und ihr guter Name gänzlich verun-gffUipst werden. Er denke, daß, nach Allem, was er vor und nach den-»ahlei, erfahren, die allgemeine Meinung unter dem Volke herrsche, daße Eonstitntion nur einiger wenigen Verbesserungen bedürfe. Jeder-<• nu gebe zu, daß die Eonstitution in einigen wenigen Puncten zum Bes-ciV ^rändert werden möchte; daß das Patronatrecht des Gouveniörs!,'germaßen eingeschränkt, und daß die Zeit der Versammlung des Ge->' ^gebenden Körpers verändert werden möchte. Weiter, glaube er, ver-ge das Volk keine Verbesserungen; je weniger Verbesserungen wir

wacht

e», desto bereitwilliger werde das

Volk die Eonstitntion anneh-